Multilaterales Abkommen für Rückkehr von Kosovo-Flüchtlingen unterzeichnet
Kosovo-Flüchtlinge können künftig leichter auf dem Landweg in ihre Heimat zurückkehren. Die Schweiz hat am Dienstag (21.03.) in Berlin ein multilaterales Abkommen über die Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger unterzeichnet.
Kosovo-Flüchtlinge können künftig leichter auf dem Landweg in ihre Heimat zurückkehren. Die Schweiz hat am Dienstag (21.03.) in Berlin ein multilaterales Abkommen über die Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger unterzeichnet, wie das EJPD mitteilte.
Das Abkommen sieht die visumfreie Rückkehr vor und wurde neben der Schweiz von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn unterschrieben. Profitieren können laut Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) alle Vertriebenen, die freiwillig auf dem Landweg in den Kosovo zurück wollen.
Dies ist für jene Menschen wichtig, die länger in der Schweiz waren und hier erworbenen Hausrat mitnehmen möchten. Damit werde die freiwillige Rückkehr weiter erleichtert.
Die Durchreise ist auch mit Ersatzreisepapieren möglich, die ihnen von den Vertragsstaaten ausgestellt werden. Bisher konnten Personen ohne gültige Reisepapiere praktisch nur auf dem Luftweg nach Kosovo gelangen.
Das Abkommen tritt am 22. April in Kraft. Zur Unterzeichnung nach Berlin eingeladen hatte der deutsche Innenminister Otto Schily. Die Schweiz war durch Urs Hadorn, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, vertreten.
swissinfo und Agenturen
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