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Perversion bedingt erlaubt

Kinderpornographie im Internet: Nur der Download ist strafbar. Keystone

Wer harte Pornographie erwirbt oder besitzt, macht sich in Zukunft strafbar. Es droht Gefängnis bis zu einem Jahr. Straffrei bleibt das blosse Betrachten im Netz.

Der Bundesrat hat auf den 1. April 2002 eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft gesetzt, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag mitteilte. Besitz und Erwerb von harter Pornographie wird strafbar, nicht hingegen deren Konsumation.

Unter harter Pornografie versteht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewalttätigkeiten.

Wer harte Pornographie bloss konsumiert, bleibt jedoch weiterhin straflos. Dies gilt zum Beispiel für das Betrachten pornographischer Darstellungen im Internet, sofern die Bilder nicht auf Datenträger heruntergeladen werden.

Auch «Brutalos» betroffen

Bisher verbot das Strafgesetzbuch das Herstellen, Einführen, Lagern, Verbreiten, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen harter Pornographie. Da die Zunahme des Konsums harter Pornographie die Nachfrage steigert, soll nun auch der Besitz harter Pornographie unter Strafe gestellt werden.

Damit soll die Herstellung solcher Produkte eingeschränkt und die Konsumenten zur Mitverantwortung gezogen werden.

Mit der Gesetzesrevision wird auch der Besitz von Gewaltdarstellungen nicht sexueller Art, so genannter «Brutalos», strafbar, wenn sie die Menschenwürde in ebenso schwerer Weise verletzen.

swissinfo und Agenturen

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