Rechtshilfe für Pakistan

Pakistan erhält von der Schweiz Unterlagen zu Bankkonten des Bhutto-Clans. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden gegen die Rechtshilfe der Genfer Justiz abgewiesen.
Die Unterlagen betreffen drei Konten bei der Barclays Bank und der UBS in Genf. Offiziell lauten sie auf Firmen mit Sitz in Panama und den britischen Jungfrauen-Inseln. Wirtschaftlich Berechtigte sind die frühere Ministerpräsidentin Pakistans, Benazir Bhutto, ihr Mann Asif Ali Zardari und ihre Mutter Nusrat Bhutto.
Firmen nicht beschwerdeberechtigt
Ihnen wird Korruption in der Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar vorgeworfen. Im Oktober 1997 richtete Pakistan ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz. Die Genfer Behörden blockierten in der Folge mehrere Konten und beschlagnahmten die betreffenden Unterlagen.
Mit Teil-Schlussverfügung vom 12. März 2001 ordnete der zuständige Genfer Untersuchungsrichter die Übermittlung der fraglichen Dokumente an. Auf die dagegen erhobenen Beschwerden der drei Gesellschaften trat die Genfer Justiz wegen mangelnder Beschwerdeberechtigung nicht ein.
Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigte. Laut den Lausanner Richtern ist nicht ersichtlich, inwiefern die Firmen von den gerügten Verletzungen der Menschenrechte und prozessualer Garantien betroffen sein könnten.
Mehrere Fälle
Gemäss Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, umfasst die Bhutto-Affäre mehrere Fälle von Korruption. Die nun vom Bundesgericht gefällten Entscheide würden Schwarzgeldzahlungen betreffen, in die die Genfer Société Générale de Surveillance (SGS) verwickelt ist.
Benazir Bhutto und ihr Ehemann waren im April 1999 von einem pakistanischen Gericht wegen Korruption zu fünf Jahren Gefängnis und einer Millionenbusse verurteilt worden. Die Urteile wurden im vergangenen April aber wieder aufgehoben.
Im Juni dieses Jahres wurde die ehemalige Premierministerin sodann in Abwesenheit zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Genfer Justiz führt in der Angelegenheit ein eigenes Verfahren wegen Geldwäscherei.
swissinfo und Agenturen

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