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Spitalkosten: Kantone bezahlen

Einigung erzielt: Die kantonalen Gesundheitsdirektoren und santésuisse haben eine Lösung für die Spitalfinanzierung von Zusatzversicherten gefunden. Keystone Archive

Die Gesundheitsdirektoren und santésuisse haben sich geeinigt. Die Kantone stellen für zurückliegende Spitalaufenthalte von Zusatzversicherten 250 Mio. Franken bereit.

Die Vereinbarung sei zwar schmerzlich und teuer für die Kantone, teilte die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) am Montag mit. Unter den gegebenen juristischen und politischen Rahmenbedingungen sei sie aber die bestmögliche Lösung. «Der Kompromiss ist gut. Trotzdem sind 250 Mio. Franken ein Riesenbetrag, den die Kantone nicht budgetiert haben», sagte Michael Jordi vom Zentralsekretariat.

Auch für den Krankenversicherer ist die Einigung nicht nur zufriedenstellend. «Da die Zahlungen an die Zusatzversicherten eigentlich seit 1996 fällig gewesen wären, kommen die Kantone sehr gut weg», sagte santésuisse-Sprecher Peter Marbet. Die santésuisse habe ihr Einverständnis aus Interesse an Rechtssicherheit gegeben. Die Alternative zur Einigung wäre ein Flut von Einzelklagen gewesen, die administrativ sehr aufwendig und kaum sinnvoll gewesen wäre.

Mit der Einigung ist der Weg frei für ein dringliches Bundesgesetz, mit dem die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit die Finanzierung der Spitalkosten privat und halbprivat Versicherter bis 2004 regeln will. Die Kommission hatte an diese Regelung die Bedingung einer Einigung über eine Pauschalsumme für 2001 geknüpft.

Die SGK schlägt vor, die Kantonsbeiträge aufgrund der Tarife der allgemeinen Spitalabteilungen abzustellen, was jährliche 500 Mio. Franken ergibt. Diese Lösung soll stufenweise umgesetzt werden: im Jahr 2002 mit 300 Millionen, 2003 mit 400 Millionen und erst 2004 mit den 500 Millionen.

Nötig geworden war eine Regelung aufgrund eines Urteils des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 20. November 2001. Demnach sind die Kantone verpflichtet, die Grundversicherung nicht nur in der allgemeinen Abteilung, sondern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung hälftig zu subventionieren.

Die Einigung zwischen SDK und dem Krankenkassenverband santésuisse muss auf Seiten der SDK noch von den Kantonen genehmigt werden. Bei santésuisse müssen noch der Verwaltungsrat und die Versicherer zustimmen.

swissinfo und Agenturen

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