Sulzer Medica: Moratorium für Einzelklagen
Im Sulzer-Medica-Debakel um fehlerhafte Hüftgelenke soll ein Mediator den Vergleichvorschlag überprüfen.
Bis dann dürfen Einzelklagen wegen fehlerhafter Hüft- und Kniegelenk-Implantaten in den USA vor Gericht nicht vorangetrieben werden. Das Appellationsgericht in Cincinnati (US-Bundesstaat Ohio) verlängerte die entsprechende gerichtliche Verfügung bis zum 1. Februar nächsten Jahres.
Wenn bis zu diesem Datum keine Lösung gefunden werden kann, der beide Seiten zustimmen, wird die Verfügung automatisch aufgehoben. Es sei denn, beide Seiten erklärten sich dazu bereit, die Frist zu verlängern, erklärte Richard Scruggs, Anwalt der Sulzer Medica.
Mediator für Schlichtungsgespräche
Die Nachrichtenagentur Dow Jones zitiert Scruggs mit den Worten: «Ich bin höchst erfreut. Diese Übereinkunft ermöglicht einen kollegialen, aber nüchternen Dialog aller beteiligten Gruppierungen.» Ein Bundesrichter in Cleveland wird nun einen Mediator ernennen, dessen Aufgabe es ist, die Schlichtungsgespräche in Gang zu bringen.
Sulzer Medica begrüsst Schritt
Die Einigung mit den Klägeranwälten zur Einsetzung des unabhängigen Vermittlers sei ein grosser Schritt vorwärts in der Bereinigung des Hüftgelenk-Debakels, sagte Sulzer-Medica-Sprecherin Beatrice Tschanz am Freitag.
Bis zum 1. Februar würden die Vermittler des Beratungs-Unternehmens Arthur Andersen nun den Vergleichsvorschlag über rund 780 Mio. (1,25 Mrd. Franken) für die Empfänger der verschmutzten künstlichen Hüft- und Kniegelenke auf Herz und Nieren prüfen.
Falls der Mediator zum Schluss käme, dass das Angebot von Sulzer Medica für alle Kläger eine faire Lösung biete und das Unternehmen dabei ans Maximum seiner finanziellen Möglichkeiten gehe, werde dies auch dem zuständigen Bundesgericht unter Kathleen O’Malley den Entscheid über die Zulassung des Vergleichs vereinfachen, erklärte Tschanz weiter.
Als Stichtag der letzten Anhörung vor Gericht ist nach wie vor der 12. März angesetzt.
Auch Sulzer-Konzernchef Stephan Rietiker begrüsste die Einigung. «Wir sind nach wie vor überzeugt, die Patienten damit fair, schnell und auch gleichwertig entschädigen zu können», wird er zitiert. Der Vergleichsvorschlag sei auch für die Aktionäre, die Ärzte und Spitäler die beste Lösung.
Nachlassverfahren scheint in die Ferne zu rücken
Mit dem Entscheid vom Donnerstag wird auch das eingeleitete Szenario für das so genannte Chapter 11 (Nachlassverfahren nach amerikanischem Recht), für die US-Tochtergesellschaft Sulzer Orthopedics unwahrscheinlicher, wie Beatrice Tschanz weiter sagte.
Der Mediator überprüfe auch, ob der Verzicht der Sulzer AG auf die Versicherungsdeckung über 400 Mio. Franken als finanzielle Beteiligung am Vergleichsvorschlag ausreichend sei.
Zwei aussergerichtliche Einigungen
Das Appellationsgericht in Cincinnati teilte zudem mit, zwei der Kläger – John Drummer und Robert Spellmann – hätten ihre Klage zurückgezogen, da sie sich mit Sulzer Medica aussergerichtlich geeinigt hätten. Die Höhe der Vergleichs-Summe wurde nicht bekannt gegeben.
Aktienkurs gestiegen
An der Börse sorgte die Nachricht von der Einsetzung eines Mediators für eine massive Kursaufwertung der Sulzer-Medica-Aktie. Im frühen Handel legte das Papier 13,3% auf 67,95 Franken zu. Später büsste die Aktie einen Teil der Gewinne wieder ein und schloss bei 64,45 Franken und damit um 7,5% über dem Vortag.
swissinfo und Agenturen
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