Unterschrift gegen Korruption

Die Schweiz ist der Strafrechts-Konvention gegen die Korruption beigetreten. Alain-Denis Henchoz, Schweizer Chargé d'Affaires beim Europarat in Strassburg, hat das Abkommen am Montag unterzeichnet.
Es geht wesentlich weiter als die, letztes Jahr ratifizierte, OECD-Konvention. Diese beschränkte sich auf die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger.
Das Übereinkommen des Europarats nennt allgemeine Mindest-Anforderungen für die strafrechtliche Bekämpfung sowohl der inländischen wie auch der grenz-überschreitenden Korruption.
Kernstück des Europarat-Übereinkommens sind die Tatbestände, welche die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen müssen. Dazu gehören die aktive und passive Bestechung in- und ausländischer Amtsträger sowie von Amtsträgern internationaler Organisationen und Gerichtshöfe.
Zu bestrafen sind auch aktive und passive Bestechung von Privatpersonen. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, für Korruptions-Straftaten die Verantwortlichkeit juristischer Personen vorzusehen.
Bisher wurde die Konvention von 9 Mitgliedstaaten ratifiziert. Für das Inkrafttreten sind 14 Ratifikationen erforderlich.
Anpassungen nötig
Das schweizerische Recht entspreche weitgehend den Bestimmungen der Konvention, hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD bei der Genehmigung durch den Bundesrat am 14. Februar mitgeteilt. Was im Strafgesetzbuch noch fehle, sei insbesondere die Strafbarkeit der passiven Bestechung von ausländischen Beamten.
Die Verantwortlichkeit juristischer Personen wird mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs eingeführt.
swissinfo und Agenturen

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