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Vom Staat verlassen, von Kirchen aufgenommen

Asylbewerber, über die ein Nichteintretens-Entscheid (NEE) verfügt wird, gelten als illegale Aufenthalter. Keystone

Seit der Bund keine Nothilfe mehr für abgewiesene Asylbewerber leistet, wenden sich diese vermehrt an die Kirchen: Sie bitten um Nahrung und Unterkunft.

Diese Entwicklung bereitet der protestantischen und der katholischen Kirche Sorgen.

Immer mehr abgewiesene Asylbewerber suchen Hilfe bei den Kirchen, weil sie vom Bund keine Sozialhilfe mehr erhalten. Verschärft hat sich die Situation laut einer Erhebung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) vor allem in den Städten.

Besonders in Genf, Lausanne und anderen grösseren Städten verzeichneten die evangelischen Kirchen vermehrt Anfragen nach Nothilfe, bestätigte Markus Sahli, Leiter Innenbeziehungen beim SEK, einen Bericht der Deutschschweizer Zeitung «Blick» vom Mittwoch. Gebeten werde vor allem um Verpflegung und Unterkunft.

Mit der Umfrage, an der sich zwölf kantonale Kirchen beteiligten, untersuchte die SEK im letzten Herbst die Auswirkungen der Verschärfung in der Schweizer Asylpolitik. Seit April 2004 erhalten Asylsuchende, über die ein so genannter Nichteintretens-Entscheid verfügt wurde, keine Sozialhilfe mehr von der Eidgenossenschaft.

Damit soll das Bundes-Budget entlastet werden und die Abgewiesenen sollen dazu bewegt werden, die Schweiz unverzüglich zu verlassen. Sobald der NEE rechtskräftig wird, gelten sie als Ausländer mit illegalem Aufenthalts-Status.

Spitze des Eisbergs

Viele Kantone konnten laut Sahli keine konkreten Zahlen zu den Anfragen liefern. Luzern, Waadt, Graubünden und Neuenburg meldeten aber insgesamt 120 Hilfegesuche seit April 2004. Bei den erhobenen Daten handle es sich wohl nur um die Spitze des Eisbergs, sagte Sahli. Zudem sei zu befürchten, dass der Winter die Lage zusätzlich verschärfe.

Besonders häufig Hilfe gesucht haben Personen aus afrikanischen Ländern und aus Osteuropa. Sahli erklärt dies damit, dass aus diesen Ländern nur relativ wenige Leute in der Schweiz lebten. Deshalb verfügten die Abgewiesenen anscheinend hierzulande über kein informelles Netz von Landsleuten.

Grundrechte in Frage gestellt

Für Sahli ist klar, dass die Kirchen den Menschen in Not beistehen müssen. Das gebiete der christliche Glaube. Für die SEK werden mit dem Fürsorgestopp die verfassungsmässigen Grundrechte in Frage gestellt.

Die SEK sei besorgt über den Trend, abgewiesene Asylsuchende in die Illegalität abgleiten zu lassen, sagte Sahli. Erstens widerspreche das dem humanitären und rechtsstaatlichen Gedanken. Und zweitens würden Illegale möglicherweise in Delinquenz und Prostitution gedrängt.

Bischöfe pflichten bei

Mit dem SEK einig geht die Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Bereits im Dezember stellte das Bistum Basel fest, dass bei Pfarrämtern, kirchlichen Sozialdiensten und Caritasstellen vermehrt Menschen mit Nichteintretens-Entscheiden um Überlebenshilfe bitten.

Auch die SBK hält fest, dass das Evangelium zur Hilfe in Not verpflichte, selbst wenn dies zu Konflikten mit den jeweiligen Behörden führen könne.

swissinfo und Agenturen

Im Jahr 2004 beantragten 14’248 Menschen Asyl in der Schweiz.
Das sind 32,3% weniger als im Jahr 2003.
2004 wurden 1555 Personen aufgenommen.
Abgewiesen wurden 10’080 Personen.

Im Rahmen des Sparprogramms des Bundes werden seit April 2004 Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen.

Ziel dieser Massnahme ist es, diese Menschen dazu zu bewegen, die Schweiz unverzüglich zu verlassen.

Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des NEE als Ausländer mit illegalem Aufenthalt.

Geraten sie in eine Notlage, haben sie jedoch Anspruch auf Nothilfe, für deren Ausrichtung die Kantone zuständig sind.

Im ersten Bericht des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) zum Nothilfestopp wird festgehalten, dass nur 15% der Betroffenen beim Kanton Hilfe beantragten.

Viele tauchen unter und werden von Privaten unterstützt. Andere wenden sich an die Kirchen.

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