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Alain Werner: ein Kämpfer gegen die Straflosigkeit

Alain Werner
Alain Werner ist Geschäftsführer der NGO Civitas Maxima, die er 2012 in Genf gegründet hat. Vera Leysinger / SWI swissinfo.ch

Der Genfer Rechtsanwalt Alain Werner begleitet seit fast 25 Jahren Opfer von Kriegsverbrechen bei der Suche nach Gerechtigkeit. Ein Kampf, den der Direktor der Nichtregierungsorganisation Civitas Maxima selbst in einer Zeit fortsetzt, in der die internationale Gerichtsbarkeit ins Wanken geraten ist. Ein Porträt.

Wie kommt man dazu, Kriegsverbrechen zu dokumentieren, um deren Urheber vor Gericht zu bringen? Fast durch Zufall, wenn man Alain Werner glaubt, dem Direktor der Genfer Nichtregierungsorganisation Civitas Maxima.

«Ich weiss nicht, ob ich bei der Entscheidung, Jura zu studieren, wirklich so frei war», sagt Werner, der seine Worte sorgfältig abwägt. Sein Vater war Spezialist für internationale Schiedsgerichtsbarkeit, seine Mutter Gefängnisseelsorgerin, sein Grossvater Richter. Der Ruf der Gerechtigkeit war kaum zu überhören.

«Letztlich habe ich eine Laufbahn eingeschlagen, die juristisch genug war, um meinem Vater Freude zu machen, und menschlich genug, um meiner Mutter zu gefallen», sagt er lächelnd. Ohne zu zögern, bezeichnet er sich selbst als «einen braven Jungen».

«Das grosse Glück war jedoch, dass ich 1993 an der Universität Genf mein Jurastudium begann. Das fiel mit der Wiedergeburt unseres Fachgebiets zusammen.» Bald 54-jährig, hat Alain Werner noch immer ein Leuchten in den Augen, wenn er von jener Zeit erzählt.

Eine internationale Justiz im Aufwind

In jenem Jahr war gerade der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien geschaffen worden. Ein Jahr später sollte derjenige für Ruanda folgen.

«Nach rund 50 Jahren im Winterschlaf, zwischen dem Ende der Nürnberger Prozesse und dem Fall der Berliner Mauer, erlebte die internationale Justiz damals einen regelrechten Boom», erzählt Werner.

An der juristischen Fakultät besucht er das Seminar von Professor Robert Roth, der später Richter am Sondertribunal für den Libanon werden sollte. Mit dem Anwaltspatent in der Tasche fliegt der Genfer nach New York an die renommierte Columbia University.

Dort begegnet er einer weiteren Koryphäe seines späteren Fachgebiets, die den Beinamen «Diktatorenjäger» erhalten sollte: dem amerikanischen Anwalt Reed Brody von Human Rights Watch, einer internationalen Nichtregierungsorganisation für Menschenrechte.

«Er war für mich ein Star. Vom Hörsaal aus versuchten wir, mit ihm Kontakt aufzunehmen, damit er uns für eine Mitarbeit gewinnen würde. Doch er würdigte uns kaum eines Blickes. Er hatte seine Teams bereits beisammen», erzählt Werner schmunzelnd.

Damals ahnt er noch nicht, dass er später mehrere Jahre lang mit Brody im Prozess gegen den ehemaligen tschadischen Diktator Hissène Habré zusammenarbeiten würde.

Alain Werner
Alain Werner erzählt von den wichtigsten Etappen seines Werdegangs. Vera Leysinger / SWI swissinfo.ch

Während Werner seine Geschichte erzählt, reiht er die Namen von Freunden und Kollegen aneinander, die er bewundert, erinnert an besuchte Orte und historische Ereignisse, die er mit juristischen Details versieht, und das in einem atemberaubenden Tempo.

Mitten im Satz entschuldigt er sich, hält inne, springt zurück und dann wieder nach vorn. Seine Gedanken scheinen sich in seinem ganzen Körper fortzusetzen, der auf dem Stuhl kaum zur Ruhe kommt.

2003 schliesst er sein Studium in New York ab, ein Jahr nach der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. «Ich erinnere mich, dass ich mir sagte: ‹Wenn die Fortschritte in diesem Tempo weitergehen, haben wir in 20 Jahren gewonnen: Straflosigkeit wird dann nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein›», sagt er voller Überzeugung.

Der Prozess gegen Charles Taylor

Zurück in der Schweiz hat Alain Werner nur einen Wunsch: so schnell wie möglich wieder abzureisen. Im Jahr 2003 entsendet ihn die Schweiz als Experten an den Sondergerichtshof für Sierra Leone in der Hauptstadt Freetown. Das Land kommt zu diesem Zeitpunkt gerade aus einem blutigen Bürgerkrieg. Der Genfer wird drei Jahre lang dort bleiben.

Eine unglaubliche Chance, sei das gewesen. Das Glück oder den Zufall erwähnt der Anwalt im Laufe des Gesprächs immer wieder – so sehr, dass man fast die immense Arbeit vergisst, die er leisten musste, um sich einen Platz im engen Kreis der internationalen Strafjustiz zu erarbeiten.

2006 beschleunigt ein Ereignis seinen Werdegang. Der ehemalige liberianische Präsident Charles Taylor wird in Nigeria festgenommen und anschliessend nach Freetown überstellt. Ihm wird vorgeworfen, vom benachbarten Liberia aus die Rebellen der Revolutionary United Front (RUF) unterstützt zu haben, die in Sierra Leone unvorstellbare Gräueltaten begangen hatten.

Charles Taylor sollte der erste ehemalige Staatschef werden, der seit den Nürnberger Prozessen vor einem internationalen Gericht verurteilt wurde.

«Niemand hatte je gedacht, dass das passieren würde», erinnert sich Werner. Er gehört damals zu den wenigen Anwälten im Büro, die die von der RUF begangenen Verbrechen genau kennen.

Man bietet ihm an zu bleiben, um dabei zu helfen, die Verbindung zwischen diesen Gewalttaten und Charles Taylor nachzuweisen. Es folgen Monate, in denen er Westafrika auf der Suche nach geläuterten Kämpfern durchreist, die Befehle vom gestürzten Präsidenten erhalten hatten.

«Ich habe das gesamte Jahr 2008 in Den Haag verbracht. Wir haben rund 100 Zeugen gehört, darunter etwa 30 Insider. Das war eine verrückte Erfahrung.»

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Ganz nah bei den Opfern

2009 schlägt ihm sein Freund, der britische Anwalt Karim Khan, vor, ihn nach Phnom Penh in Kambodscha zu begleiten. (Khan wird 2021 Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, bevor er 2026 seines Amtes enthoben wird.)

Gemeinsam vertreten sie in Kambodscha rund 30 Opfer im ersten Prozess gegen einen Verantwortlichen der Roten Khmer. Werner wird dafür nicht bezahlt, sagt aber ohne Zögern zu.

«Ich träumte davon, eine unmittelbarere Rolle für die Opfer übernehmen zu können», erzählt er. Anders als im Prozess gegen Charles Taylor, in dem die Opfer lediglich als Zeugen aussagen konnten, haben die Opfer der Roten Khmer die Möglichkeit, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen.

Werner vertritt eine Gruppe von Angehörigen von Häftlingen, die im Gefängnis S-21 gefoltert und anschliessend hingerichtet wurden. Zwischen 1975 und 1979 forderte das Gefängnis zwischen 12’000 und 20’000 Todesopfer.

Als Werner erzählt, wie er sich bewusst wurde, wie tief der Schmerz der Angehörigen noch immer sass und wie gross ihr Bedürfnis nach Gerechtigkeit auch 30 Jahre nach den Taten war, wird seine Stimme brüchig. Er habe damals «einen Schlag ins Gesicht bekommen», sagt er. «Vielleicht hat das meine Verbundenheit mit den Opfern gefestigt», fügt er hinzu.

Alain Werner
«Ich stehe auf der Seite der Opfer, aber ohne Dogmatismus und mit Demut», sagt Alain Werner. Vera Leysinger / SWI swissinfo.ch

Denn obwohl er sich bewusst dafür entschieden hat, niemals die Täter zu verteidigen, ist dem Anwalt das Etikett des «Helden», das man ihm anheften könnte, suspekt.

«Ich hatte schon immer enorm viel Respekt und Bewunderung für die Strafverteidiger», betont er. Sie leisteten «eine weitaus schwierigere Arbeit», und er wisse, dass diese in der breiten Öffentlichkeit deutlich weniger Anerkennung finde.

Als Jugendlicher erlebte Werner, wie sein Stiefvater, der Genfer Bankier Robert Leclerc, nach einem viel beachteten Prozess in einem Betrugsfall verurteilt wurde. Damals sah der junge Mann im wichtigsten Anwalt der Familie, einem renommierten Strafverteidiger, eine Art «Zorro, der allein gegen alle kämpfte und sich wie ein letzter Schutzschild gegen die Justizmaschinerie stellte».

«Aus Loyalität gegenüber meiner Familiengeschichte hätte ich versuchen sollen, in Genf ein grosser Strafverteidiger zu werden», fügt er hinzu. Heute trägt er noch immer die Uniform dieses Berufs: einen eleganten, hellgrauen Anzug. Nur die Krawatte fehlt.

Eine Justiz unter Druck

Mit der Gründung von Civitas Maxima im Jahr 2012 will Werner im Rahmen seiner Möglichkeiten zu einer gerechteren internationalen Justiz beitragen, ohne «blinde Flecken» – also Lücken, durch die bestimmte Machthaber aus politischen Gründen der Strafverfolgung entgehen. Ein solches Anliegen sei inzwischen «völlig gegen den Zeitgeist», räumt er ein.

Mit Bitterkeit beobachtet der Genfer den Druck, dem der Internationale Strafgerichtshof ausgesetzt ist. Die Institution ist ins Visier der Regierung von Donald Trump geraten, die ihr vorwirft, Haftbefehle gegen israelische Führungspersönlichkeiten, darunter den Ministerpräsidenten, erlassen zu haben.

Washington hat angekündigt, den Gerichtshof «Stein für Stein» zu zerschlagen, und setzt zugleich Staaten unter Druck, damit sie aus dem Statut des Gerichtshofs austreten. Nachdem die USA bereits einzelne Richter und Ankläger mit Sanktionen belegt hatten, verhängten sie neue Strafmassnahmen, die sich diesmal gegen den Gerichtshof als Ganzes richten. Ein beispielloser Schritt.

«Ich hätte nie gedacht, dass die Lage derart katastrophal werden würde», seufzt Werner. Doch obwohl er die politischen Angriffe auf den internationalen Strafgerichtshof anprangert, blickt er auch kritisch auf die Bilanz dieser Institution, deren Jahresbudget sich auf rund 200 Millionen Euro beläuft.

«Der Strafgerichtshof hat in knapp 25 Jahren mehr als zwei Milliarden Euro für zehn Verurteilungen aufgewendet: Bei der grossen Mehrheit handelt es sich um Rebellen, allesamt Afrikaner», beklagt er.

Alain Werner ist überzeugt: «Wir müssen den Kampf jetzt auf nationaler Ebene führen.» Dazu gehöre es, spezialisierte Einheiten für Kriegsverbrechen zu stärken und das Weltrechtsprinzip konsequenter anzuwenden. Es ermöglicht Staaten, die Urheber schwerster Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, selbst wenn diese im Ausland begangen wurden.

Der Kampf gegen die Straflosigkeit

Nach 14 Jahren an der Spitze von Civitas Maxima, einer Organisation mit einem Jahresbudget von inzwischen 2,5 Millionen Franken, kann Werner auf mehrere Erfolge verweisen. Die akribische Beweissicherung, mit der sich sein rund 20-köpfiges Team tagtäglich beschäftigt, hat dazu beigetragen, mehrere Personen, die an Bürgerkriegen beteiligt waren, vor Gericht zu bringen.

Zu ihnen gehört der ehemalige liberianische Rebellenführer Alieu Kosiah. Er wurde 2021 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Es war der erste Prozess dieser Art vor einem nichtmilitärischen Gericht in der Schweiz. 2023 wurde er in zweiter Instanz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt – ein Schweizer Novum.

Hinzu kommen vier weitere strafrechtliche Verurteilungen in Frankreich und den USA sowie «ein Dutzend Festnahmen oder Haftbefehle», zählt der Anwalt auf. Nur mühsam kann er seinen Stolz über das Erreichte verbergen. Weitere Verfahren seien weltweit im Gang, fügt er verschmitzt hinzu. Vorerst müssten diese allerdings vertraulich bleiben.

Trotz des Bedeutungsverlusts internationaler Gerichte und eines zunehmend von Straflosigkeit geprägten Klimas weigert sich der Vater zweier kleiner Töchter, dem Pessimismus nachzugeben. «Je grösser die Katastrophe, desto mehr sind wir verpflichtet, Widerstand zu leisten», sagt er. «Auf dem Spiel steht die Frage, ob es für unsere Kinder und die kommenden Generationen noch die Vorstellung geben wird, dass diese Verbrechen – so schwerwiegend sie sind und so sehr sie uns alle betreffen – bestraft werden müssen.»

Editiert von Pauline Turuban, Übertragung aus dem Französischen: Marc Leutenegger

Dieses Porträt ist das zweite einer Serie über Persönlichkeiten, die den Wandel der internationalen Genfer Gemeinschaft verkörpern. Das nächste Porträt ist Beatrice Ferrari gewidmet, der Leiterin der internationalen Beziehungen des Kantons Genf. Es erscheint vor dem Hintergrund, dass sich verschiedene Staaten zunehmend aus Genf zurückziehen.

Die erste Episode: Alain Délétroz – Verteidiger des Kriegsrechts in einer Welt, die nicht mehr daran glaubt

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