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Luzerner Gemeinden sollen Wohnraumangebot festlegen

Keystone-SDA

Das Wohnraumangebot der Luzerner Gemeinden soll künftig in den kommunalen Raumentwicklungskonzepten festgelegt werden. Das sieht der revidierte Richtplan des Kantons vor, der ab Montag öffentlich aufliegt.

(Keystone-SDA) Überdies sollen «punktuelle Bauzonenerweiterungen an geeigneten Lagen» für Wohnraum und Wirtschaftsflächen möglich sein, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag schrieb. Grundsätzlich setze der Kanton jedoch auf die Innenentwicklung der Siedlungen, um das Kulturland zu schonen.

Die sogenannten «Zentrumsgebiete» seien ein wichtiges Instrument des Richtplans. Damit könnten zentrale Lagen «mit hohem Verdichtungspotenzial» entwickelt werden.

Die kommunalen Arbeitszonen sollen die Gemeinden künftig ausweiten können. Dies soll «Neuansiedlungen mit lokalem Bezug» ermöglichen sowie Wohnen und Arbeiten näher zusammenbringen.

Bundesrat hat das letzte Wort

Der Richtplan soll die räumliche Besiedlung des Kantons steuern und den haushälterischen Umgang mit dem Boden sichern. Dabei berücksichtigt die Planung insbesondere das Bevölkerungswachstum: Gemäss des mittleren Szenarios des Bundesamtes für Statistik sollen im Kanton Luzern 2050 560’000 Personen leben, gut 120’000 mehr leben als heute.

Die laufende Gesamtrevision des Plans durchlief bereits die öffentliche Mitwirkung 2023 und die Vorprüfung des Bundes 2024. Bis am 18. Dezember können sich nun die Bevölkerung, die Gemeinden sowie weitere Institutionen dazu äussern. In Willisau, Sursee und Kriens veranstaltet der Kanton zudem öffentliche Informationsanlässe.

Der Regierungsrat will den angepassten Richtplan bis Sommer 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Zum Schluss muss auch der Bundesrat den Plan genehmigen.

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