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Mann im Wallis wegen versuchten Mordes an Ehefrau verurteilt

Keystone-SDA

Ein Afghane muss wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zehn Jahre ins Gefängnis. Der 54-Jährige hatte ihr Dutzende Stockschläge versetzt. Das Bezirksgericht in Martigny VS verurteilte den Angeklagten am Mittwoch zudem zu einem Landesverweis von 15 Jahren.

(Keystone-SDA) Das Gericht zeigte sich damit strenger als der Sonderstaatsanwalt Alexandre Rosset in seiner Anklage. Dieser hatte am Montag während des Prozesses eine Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt.

Der Angeklagte hatte seine Frau an einem Tag im November 2022 zu Boden gestossen. Dann griff er sich einen 80 Zentimeter langen Stock und schlug ihr damit auf den Hinterkopf und anschliessend auf den ganzen Körper. Die Tat dauerte fast zehn Minuten.

Nach Ansicht des Gerichts schlug der Angeklagte seine Frau mit der Absicht, sie zu töten, und brach dabei sogar seinen Stock auf ihrem Schädel. Er hörte nicht auf, obwohl seine Frau bewegungsunfähig war und eine Passantin schrie. Erst als zwei Männer eingriffen, hörte er auf.

Das Opfer erlitt ein Schädeltrauma, eine Verletzung eines Halswirbels, Brüche der Augenhöhle und der linken Kieferhöhle.

Während der Gerichtsverhandlung am Montag sagte der Angeklagte, dass er sich nicht an die Tat erinnern könne. «Ich bedauere das Geschehene von ganzem Herzen. Es ist nicht meine Art, meine Frau zu schlagen», sagte er.

Der Sonderstaatsanwalt erinnerte jedoch daran, dass seine zukünftige Ex-Frau zwei Monate zuvor wegen früherer Gewalttaten Anzeige gegen ihn erstattet hatte, diese jedoch neun Tage später auf Druck ihrer Kinder wieder zurückzog. «Nur Gott kann über meine Gefühle gegenüber meiner Frau urteilen», entgegnete der Angeklagte.

Angst vor Ausschaffung

Der Vater von fünf Kindern hatte in der Schweiz den Status eines politischen Flüchtlings. In seinem Heimatland hatte er zum Schutz der Mitarbeiter der Schweizer Botschaft gearbeitet. «Ich riskiere mein Leben, wenn ich in mein Land zurückkehre, wegen der Taliban», sagte der ehemalige Soldat.

Nach Ansicht seines Verteidigers hätte das Gericht den Afghanen wegen einfacher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilen sollen. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat nachweislich unter Alkoholeinfluss (zwischen 1,24 und 2,08 Promille) gestanden.

Der Anwalt verwies in der Verhandlung auf ein Gutachten, in dem auf die Probleme hingewiesen wird, die bei der Kombination von Alkohol und bestimmten Medikamenten auftreten können. «Diese Experten sagen, dass mein Mandant zum Zeitpunkt der Tat nicht bei klarem Verstand war.»

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