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Minderjähriger Messerstecher von Aarau wird des Landes verwiesen

Keystone-SDA

Ein heute 21-Jähriger ist vom Aargauer Obergericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen worden. Als 17-jähriger verletzte der Rumäne im Mai 2021 in Aarau bei einem Streit einen 17-Jährigen mit einem Messer massiv. Er wird des Landes verwiesen.

(Keystone-SDA) Das Obergericht verurteilte den Täter zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Nach der Verbüssung der Freiheitsstrafe wird der Rumäne für die Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen. Er war 2019 im Alter von 15 Jahren in die Schweiz gekommen.

Das Obergericht reduzierte die vom Jugendgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monate. Die teilbedingte Freiheitsstrafe entspreche dem gesetzlich zulässigen Rahmen, dem individuellen Verschulden und dem Ziel der Resozialisierung, hält das Obergericht fest.

Der Rumäne war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Daher fiel die Straftat unter das Jugendstrafrecht. Der Anwalt des Mannes zog das Urteil des Jugendgerichts an das Obergericht weiter und verlangte unter anderem einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung.

Junges Opfer erlitt schwere Verletzungen

Das sah das Obergericht anders. Der Beschuldigte hatte in der Nacht auf den 24. Mai 2021 auf dem Schlossplatz in Aarau während einer Schlägerei ein Messer aus seiner Hosentasche gezogen und mehrfach auf das Opfer eingestochen, wie aus dem 52-seitigen Urteil des Obergerichts hervorgeht.

Er habe dem jungen Mann Schnitte am Oberkörper, Gesicht und Bauch zugefügt und die Tötung des Opfers in Kauf genommen. Der 17-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Der Täter hatte sich mit mehreren Personen auf dem Schlossplatz aufgehalten.

Drei Privatvideos als Beweis zugelassen

Von der Gewalttat gibt es drei Videos. Eine anwesende Privatperson hatte die Tat aufgenommen und die Videos anschliessend freiwillig der Kantonspolizei übergeben.

Das Obergericht entschied wie das Jugendgericht, dass die Videos verwertbar sind und eine zentrale Beweisgrundlage für die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung ist. Sie lieferten gemäss Obergericht den entscheidenden Nachweis für den Messereinsatz, den Tötungsvorsatz und die anschliessenden Fusstritte.

Das Obergericht sprach den Mann auch schuldig des mehrfachen Raufhandels, des Verkaufs und Besitzes von Kokain, Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Cannabiskonsums und einer Verkehrsregelverstosses. (Urteil SST.2024.206 vom 3.9.2025)

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