Müller-Ganz präsidiert Bankrat der Zürcher Kantonalbank
(Keystone-SDA) Der neunköpfige Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat an der konstituierenden Sitzung vom Donnerstag Jörg Müller-Ganz (FDP) zum Präsidenten gewählt. Wie die ZKB weiter mitteilte, stehen ihm János Blum (SP) und Bruno Dobler (SVP) als Vizepräsidenten zu Seite.
Schon Müller-Ganz› Vorgänger Urs Oberholzer gehörte der SVP an. Müller-Ganz war bereits Vizepräsident der drittgrössten Schweizer Bank. Er bringt Bankenerfahrung mit, wie die ZKB mitteilte.
SVP-Mann Dobler, der im Vorfeld von verschiedenen Medien als Favortit für das Präsidium gehandelt worden war, muss sich mit einem Vizepräsidium begnügen. Die Wahlen hatten bereits am Montag im Zürcher Kantonsrat Wellen geworfen.
An der Kandidatur von Dobler wurden Zweifel laut: Seine fachlichen Kenntnisse – so die Vorwürfe – beschränkten sich auf eine KV-Lehre in einer Bank. Dobler ist Geschäftsführer der Toggenburg Bergbahnen. Er wurde in geheimer Abstimmung mit 114 Stimmen gewählt.
Der aktuelle Präsident Müller-Ganz erhielt 151 Stimmen. Er arbeitete für eine Consultingfirma. Der Vizepräsident Blum ist ausgebildeter Mathematiker und Ökonom und arbeitet in der Versicherungsbranche. 158 Parlamentarier stimmten für ihn.
Finma äusserte Bedenken
Der Bankrat der ZKB besteht aktuell und voraussichtlich bis September aus lediglich neun Personen anstelle von zehn. Inklusive Präsidium gehören dem Gremium normalerweise 13 Personen an. Der Bankrat konnte am Montag im Zürcher Kantonsrat aber nicht vollständig besetzt werden.
Grund dafür war der Rückzug eines SVP-Kandidaten. Dieser soll Investor und Verwaltungsrat einer Gesellschaft gewesen sein, die von der Finanzmarktaufsicht (Finma) in Zwangsliquidation geschickt wurde. Die Finma hatte in einem nicht öffentlichen Brief an den Kantonsrat Bedenken wegen der Kandidatenauswahl geäussert. Zudem zweifelte sie an der Struktur des ZKB-Verwaltungsrates.
Seitens der Finma erklärte Sprecher Tobias Lux am Donnerstag auf Anfrage, die Stelle kommentiere personelle Wechsel bei den Beaufsichtigten nicht öffentlich. Ihre Aufgabe sei, sicher zu stellen, dass das Personal den Erfordernissen zur Erfüllung der Aufgabe entspreche.