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Mutter des getöteten Buben klagt gegen Gemeinde Bonstetten

(Keystone-SDA) Zürich – Die Mutter des in einem Winterthurer Hotelzimmer getöteten Vierjährigen reicht nächste Woche Haftungsklage gegen die Gemeinde Bonstetten ein. Das teilte ihr Anwalt mit. Grund ist der befürchtete Fristablauf vor Vorliegen einer bestellten Expertise.
Er hätte eigentlich das vom Zürcher Regierungsrat in Auftrag gegebene externe Gutachten gerne abgewartet, teilte Wolf Burkard, der Anwalt der Mutter, mit. Der Abschluss der Expertise sei aber erst in vier Monaten zu erwarten. Wegen der noch laufenden Gerichtsferien werde die Frist für ein Zuwarten zu lang.
Zu berücksichtigen sei, dass der Aufenthaltsstatus der Mutter immer noch unklar sei – die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung liege beim Migrationsamt. Andererseits hätten die Behörden die umfangreichen Akten teilweise noch nicht offengelegt.
Gebe es Rückfragen, würden sie sich schwierig gestalten, wenn die Mutter in Brasilien wäre. Sie könnte ihre Rechts so kaum wahrnehmen.
Andererseits zeigten die vorhandenen Akten deutliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Verfehlungen der Vormundschaftsbehörde in Bonstetten. Diese Behörde habe regelmässig zu Lasten der Mutter des getöteten Knaben agiert, schreibt der Anwalt.
Der Zürcher Regierungsrat hatte am Donnerstag ein externes Gutachten bei Professor Peter Breitschmid bestellt. Es soll genauer untersuchen, wie es zur Tötung des Kindes in einem Winterthurer Hotelzimmer kommen konnte. Vor allem geht es darum, ob die Vormundschaftsbehörde Bonstetten angemessen auf die Gefährdung des Kindes durch seinen Vater reagierte.

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