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Nationalrat weist Mehrwertsteuer-Vorlage an Bundesrat zurück

(Keystone-SDA) Bern – Der Einheitssatz für die Mehrwertsteuer ist gestorben. Die Vorlage geht mit dem Auftrag an den Bundesrat zurück, ein System mit zwei Sätzen und Ausnahmen auszuarbeiten. Der Nationalrat erteilte der Regierung diesen Auftrag am Mittwoch mit 106 zu 62 Stimmen.
Die grosse Kammer verlangt von der Regierung einen reduzierten Steuersatz für Lebensmittel sowie das Gast- und Beherbergunsgewerbe. Dieser soll 3,4 Prozent betragen, der Normalsatz 8 Prozent.
Zudem will der Nationalrat zusätzlich zu den fünf Ausnahmen in der Vorlage weitere Bereiche von der Steuerpflicht befreien: Das Gesundheits- und Bildungswesen, die Kultur, den Sport und wohltätige Organisationen. Der Bundesrat soll nun die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darlegen und Steuererhöhungen vermeiden.
Der Bundesrat hatte in seiner Vorlage Banken, Versicherungen, Wetten, Lotterien und andere Glücksspiele, Immobilienwirtschaft, Landwirtschaft und Leistungen im Gemeinwesen ausnehmen wollen. Heute gibt es 29 Ausnahmen von der Steuerpflicht.
Absturzursache für den grossen Traum eines einzigen Mehrwertsteuersatzes von 6,5 Prozent des ehemaligen Finanzministers Hans-Rudolf Merz war die schiere Unmöglichkeit, diese Ausnahmen abzuschaffen, wie Kommissionssprecher Caspar Baader (SVP/BL) erklärte.
Am geballten Widerstand von Konsumenten, Bauern, Gastgewerbe, Kantonsregierungen, Sportverbänden, 30’000 neu Mehrwertsteuerpflichtigen und weiteren Kreisen vorbei lasse sich die Vorlage nie durchsetzen. Der Einheitssatz sei sinnvoll, aber unrealistisch.
Unterstellung des Gesundheitswesens stört
Mit dem Eintreten auf die Vorlage und der anschliessenden Rückweisung an den Bundesrat folgte die grosse Kammer ihrer Kommission. Eintreten beschloss sie gegen den Antrag der Ratslinken mit 113 zu 58 Stimmen. SP und Grüne wollten auch vom Rückweisungsantrag nichts wissen.
Widmer-Schlumpf erklärte, mit der Rückweisung werde keine Vereinfachung in der Mehrwertsteuer erreicht – ganz im Gegenteil. Der erste Teil der Mehrwertsteuerreform mit administrativen Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sei seit Januar in Kraft. Nun sollte sich der Rat eigentlich die schwierigere Kost vornehmen – den Einheitssatz.

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