
Nidwaldner Justizbehörden sollen Interessenbindungen offenlegen

Die Mitglieder der Nidwaldner Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen ihre Interessenbindungen offenlegen. Der Landrat hat am Mittwoch eine Teilrevision des Gerichtsgesetzes in erster Lesung behandelt.
(Keystone-SDA) Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) sagte im Rat, die Anpassung des Gesetzes würde die Transparenz erhöhen und so das Vertrauen in die Gerichte stärken.
Damit müssten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und -anwälte ihre beruflichen Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Mandate in Führungs- und Aufsichtsgremien offenlegen. Sie würden online aufgeschaltet, die Liste würde jährlich aktualisiert. Ehrenämter in Vereinen sind davon ausgenommen.
Allfällige Interessenkonflikte könnten so sichtbar gemacht werden. Zugleich werde das Berufsgeheimnis weiter gewahrt, so Kayser-Frutschi. Der Gesetzesentwurf lehne sich an die Lösungen an, die andere Kantone bereits kennen.
Die gemeldeten Fraktionssprecherinnen und -sprecher drückten in der Eintretensdebatte ihre Unterstützung aus. Einzig Otmar Odermatt (Mitte) äusserte leise Bedenken zur Vorlage. Konkret bezweifelte er, ob sie tatsächlich, wie es der Bericht des Regierungsrats vorsieht, ohne zusätzliche Aufwände umgesetzt werden kann.
In der Detailberatung gab es keine Wortmeldungen. Die Schlussabstimmung erfolgt in zweiter Lesung.