Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

OC Oerlikon/Viktor Vekselberg wehrt sich gegen 40 Mio-CHF-Busse

Bellinzona (awp/sda) – Den Investoren Viktor Vekselberg, Georg Stumpf und Ronny Pecik droht wegen Verstössen gegen das Börsengesetz eine Busse von je 40 Mio CHF. Vor dem Bundesstrafgericht versuchen sie nun, die Busse abzuwenden.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wirft ihnen vor, beim Einstieg bei OC Oerlikon gegen die Gruppenmeldepflicht verstossen zu haben. Konkret geht es um zwei Aktienpakete, die Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova im Jahr 2006 der österreichischen Gesellschaft Victory von Pecik und Stumpf abgekauft hatte.
Renova und Victory bildeten damals nach Auffassung des EFD eine Gruppe und hätten dies entsprechend melden müssen. Aus diesem Grund verhängte das Departement von Finanzminister Hans-Rudolf Merz gegen die drei Investoren eine Rekordbusse von insgesamt 120 Mio CHF.
Vekselberg, Stumpf und Pecik reichten gegen die Strafverfügung des EFD jedoch Beschwerde ein. Deshalb muss sich nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit dem Fall befassen. Zudem sorgt der Fall für diplomatische Spannungen zwischen der Schweiz und Russland.
Während das EFD darauf verzichtete, einen Vertreter ins Tessin zu entsenden, erschienen Vekselberg, Stumpf und Pecik am Mittwochmorgen in Begleitung ihrer Anwälte zu der Verhandlung. Zum Auftakt mussten sie unter anderem Fragen zu ihren Vermögensverhältnissen beantworten.
Stumpf und Pecik gaben zu Protokoll, dass sie die 40-Millionen-Franken-Busse nicht bezahlen könnten. Bei Vekselberg hingegen verzichtete Richter Walter Wüthrich auf die Frage nach den finanziellen Konsequenzen einer allfälligen Busse, nachdem der russische Oligarch sein Vermögen auf 10 Milliarden Franken beziffert hatte.
Dennoch fordert auch Vekselberg eine Aufhebung der Busse. Alle drei Beschuldigten anerkennen den Sachverhalt teilweise. Sie sind aber der Ansicht, dass es rund um den Erwerb der OC-Oerlikon-Aktien durch die Renova zu keinen strafrechtlich relevanten Vorgängen kam.
Wann die drei Richter Walter Wüthrich, Daniel Kipfer und Stephan Blättler ihr Urteil fällen, steht noch nicht fest. Das Urteil wird allen Parteien schriftlich eröffnet. Es kann danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.
mk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft