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OECD-Steuer-Mehreinnahmen nur für Baselbieter Standortgemeinden

Keystone-SDA

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einen ersten Beschluss zur Einführung der OECD-Mindeststeuer gefasst. Demnach sollen nur jene Gemeinden direkt von den Mehreinnahmen profitieren, die auch Standorte der zusätzlich besteuerten Unternehmen sind.

(Keystone-SDA) Die erste Lesung um die Einführung der OECD-Mindeststeuer begann mit einer Grundsatzaussage: Martin Dättwyler (FDP) sagte, es handle sich um eine Steuererhöhung, die der Schweiz von aussen aufgedrückt worden sei. Markus Brunner (SVP) gab an, dass sich einige Länder bereits aus dem Abkommen zurückziehen würden. Marco Agostini (Grüne) hielt dem entgegen, dass die Schweizer Bevölkerung der Einführung mit über 78 Prozent zugestimmt habe.

Dättwyler stellte auch den ersten Antrag. Seine Partei sei «alles andere als happy» mit der Vorlage. Er verlangte, dass die durch die Mindeststeuer generierten Mehreinnahmen an die Standortgemeinden der so besteuerten Unternehmen gehen. Die anderen Gemeinden würden dann über den Finanzausgleich etwas erhalten.

Es würden nur stadtnahe Gemeinden vom Antrag profitieren, die ohnehin schon finanziell gut gestellt seien, sagte Ronja Jansen (SP). Ländliche Gemeinden könnten «noch so gut wirtschaften und noch so wirtschaftsfreundlich politisieren», das gleiche Niveau bei Steuereinnahmen könnten sie nie erreichen, sagte sie.

Der Antrag wurde mit 56 zu 30 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Dafür stimmte eine Mitte-Rechts-Mehrheit, dagegen die Ratslinke. Damit wurde der vorliegende Beschluss im Bezug auf die Verteilung vorerst sinngemäss auf den Vorschlag der Regierung zurückgesetzt und die Pro-Kopf-Verteilung der Kommission verworfen.

Die Schlussabstimmung erfolgt in der zweiten Lesung bei der nächsten Landratssitzung in zwei Wochen.

10 bis 40 Millionen Franken mehr

140 Länder, darunter die Schweiz, haben sich auf die OECD-Mindestbesteuerung geeinigt. Diese sieht vor, dass die Gewinne grosser, international tätiger Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro mit mindestens 15 Prozent besteuert werden.

In der Schweiz soll dies über eine Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt werden, deren Erträge er zu einem Viertel behält und zu drei Vierteln den Kantonen zukommen lässt. Die Baselbieter Regierung rechnet ab 2027 mit Mehreinnahmen von 10 bis 40 Millionen Franken. Dafür ist eine Änderung des Steuergesetzes notwendig.

Der Regierungsrat will gemäss seiner Vorlage die Gemeinden mit 35 Prozent beteiligen – der Rest soll an den Kanton fliessen. Daraus ergäben sich jährlich fünf bis 20 Millionen Franken für den Kanton und 2,5 bis zehn Millionen Franken für die Standortgemeinden der zusätzlich besteuerten Unternehmen. Auf eine Zweckbindung der Einnahmen zugunsten der Standortförderung will die Regierung absehen.

Letzteres sah die vorberatende Finanzkommission gleich, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Allerdings wollte sie die Mehreinnahmen an sämtliche Gemeinden nach Bevölkerung und nicht nur an jene mit Standorten der betroffenen Unternehmen verteilen. Zudem soll die Regierung die Kommission nach zwei Jahren vertieft über ihre Erkenntnisse zur Ergänzungssteuer informieren.

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