Öffentliche Pokerturniere: Bundesgericht für Casino-Monopol
(Keystone-SDA) Lausanne – Nur Casinos dürfen öffentliche Pokerturniere der Variante «Texas Hold’em» durchführen. Das Bundesgericht hat dem Schweizer Casino Verband Recht gegeben und private Veranstalter ausgeschlossen. Laut Gericht überwiegt beim Pokern das Glück die Geschicklichkeit.
Mit seinem Entscheid widerspricht das Bundesgericht der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) und dem Bundesverwaltungsgericht. Die beiden Instanzen hatten die Ansicht vertreten, dass beim Poker «Texas Hold’em» die Geschicklichkeit für den Erfolg überwiege.
Öffentliche gewerbliche Turniere würden damit nicht von der Spielbankengesetzgebung erfasst und dürften mit Einwilligung des jeweiligen Kantons auch ausserhalb einer lizenzierten Spielbank von privaten Anbietern durchgeführt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Casino Verbandes nun gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht war bei seinem Urteil im vergangenen Sommer zum Schluss gekommen, dass es im Verlauf eines mehrstündigen Turniers mehr als blosses Glück brauche, um auf einen Gewinnplatz zu kommen. Gefragt seien vor allem mathematische Kenntnisse, Taktik, Psychologie und nicht zuletzt Bluffen und Schauspielerei.
Laut Bundesgericht kann ein Turnierteilnehmer mit diesen Fähigkeiten den Ausgang des Spiels zwar in einem gewissen Mass zu seinen Gunsten beeinflussen. Indessen würden keine definitiven wissenschaftlichen Daten dazu bestehen, ob diese Geschicklichkeitselemente den Zufall tatsächlich überwiegen würden.
Auch die von der ESBK durchgeführten Test-Spielreihen könnten nicht belegen, dass dem Geschick entscheidende Bedeutung zukomme. Vielmehr wird das Pokern nach Meinung des Bundesgerichts im Wesentlichen durch kaum kontrollierbare Faktoren bestimmt, wie das Kartenglück oder das Setzverhalten der Gegenspieler.
Private Turnierveranstalter, die den Spielbetrieb nun einstellen müssen, werden vom Gericht darauf hingewiesen, dass sie ihre bisherigen Investitionen auf eigenes Risiko getätigt haben. Schliesslich stellt das Urteil klar, dass Pokerturniere im Familien- und Freundeskreis auch mit Geldeinsatz zulässig bleiben.