OMV-Chef wegen Insiderhandels angeklagt
WIEN (awp international) – Der Chef des österreichischen Energiekonzerns OMV , Wolfgang Ruttenstorfer, muss sich wegen Insiderhandels vor Gericht verantworten. Gegen den Vorstandsvorsitzenden sei am Mittwoch Anklage erhoben worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, und bestätigte damit einen Bericht der österreichischen Nachrichtenagentur APA.
Der Mineralöl-, Erdgas- und Chemiekonzern gehört zu den grössten Energieunternehmen in Europa. Bei dem von der EU geförderten Mammutprojekt zum Bau der Erdgaspipeline Nabucco vom Kaspischen Meer nach Mitteleuropa hat die OMV die Federführung.
In dem nun angeklagten Fall geht es um einen Aktienkauf Ruttenstorfers kurz vor dem Ausstieg der OMV beim ungarischen Konkurrenten MOL im März 2009. Damals hielt die OMV einen 21,2-prozentigen Anteil am ungarischen Gaskonzern. Ruttenstorfer kaufte für 630.000 Euro Aktien seines Unternehmens. Am selben Tag erschien ein Interview in dem er sagte, dass die OMV die MOL-Anteile bis Jahresende halten werde.
Eine Woche später stiess die OMV jedoch ihre Anteile ab und der Aktienkurs kletterte in die Höhe. Das hätte Ruttenstorfer zum Zeitpunkt des Aktienkaufs bereits wissen können, lautete daraufhin der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht.
Der Konzernchef fühlt sich unschuldig und will seinen Posten behalten: «Ich bin überzeugt, dass der Aktienkauf damals korrekt und im Einklang mit den Vorschriften erfolgte», sagte er am Mittwoch. Er habe die Aktien damals nicht spontan, sondern im Rahmen eines neuen Vergütungssystems für Vorstände seines Unternehmens gekauft. Damit sollten diese über Aktien – die sie mehrere Jahre behalten müssen – langfristig am Erfolg des Konzerns beteiligt werden. Er habe an diesem Tag die Wertpapiere gekauft, weil da die Gremien das neue Programm beschlossen hätten, so Ruttenstorfer: «Ich habe diese Aktien heute noch.»
Der OMV-Aufsichtsrat kündigte am Mittwoch an, sich nun umgehend mit dem Fall zu beschäftigen. Ruttenstorfers Vertrag läuft im April 2011 aus. Ein Verhandlungstermin steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Insiderhandel wird in Österreich nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit Haft von bis zu drei Jahren bestraft./mib/DP/stw