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Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Keystone-SDA

Das Europäische Parlament hat für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) gestimmt. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun mögliche Verstösse der ESN-Partei, der auch die deutsche Partei AfD angehört, gegen EU-Grundwerte prüfen.

(Keystone-SDA) Eine Mehrheit von 414 Abgeordneten sprach sich dafür aus, 224 dagegen, 18 enthielten sich. Bei Verstössen droht der Verlust des Status als europäische politische Partei und damit von EU-Fördermitteln. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht.

Was ist die ESN-Partei?

ESN ist die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien auf EU-Ebene. Sie wurde 2024 von der AfD – der Alternative für Deutschland – mitgegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Daneben gehören etwa die französische Reconquête unter dem prominenten Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern.

Auch andere politische Bündnisse sind in solchen Dachparteien auf EU-Ebene organisiert. Sie bestehen unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschliessen. Die Parteien haben eine entsprechende Registrierung und werden von der Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen überwacht. Von der EU bekommen sie Fördergelder. Für die ESN-Partei liegen die bewilligten Mittel im Jahr 2026 nach Angaben des Parlaments bei maximal rund zwei Millionen Euro.

Welche Hinweise auf Verstösse der ESN-Partei gibt es?

Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai einen Brief mit Hinweisen an die EU-Institutionen übermittelt, die aus ihrer Sicht Zweifel an der Einhaltung der Grundwerte aufkommen lassen. Sie verweist etwa auf eine Gerichtsentscheidung des VG Köln zur AfD. Darin werden Elemente aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern hervorgehoben, die das Gericht als mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit unvereinbar bewertet.

Ausserdem hebt die EU-Behörde in dem Schreiben eine Reihe von Social-Media-Beiträgen von Politikern der Mitgliederparteien der ESN hervor, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richten. Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass das Hinweisschreiben noch kein Prüfungsergebnis darstellt.

Was müssen europäische Parteien beachten?

Europäische Parteien müssen laut EU-Regeln unter anderem sicherstellen, dass sie und ihre Mitglieder bei ihrem Programm und ihren Tätigkeiten im Einklang mit den Werten stehen, auf die sich die Europäische Union gründet. Dazu gehören etwa die Achtung der Menschenwürde und -rechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Droht bei Verstoss ein Parteiverbot?

Stellt die Aufsichtsbehörde einen offenkundigen und schweren Verstoss der europäischen Partei gegen die Kernwerte der EU fest, löscht sie sie aus dem Register. Die Streichung würde aber kein Parteiverbot bedeuten: Die einzelnen nationalen Parteien blieben weiter bestehen und auch die Vereinigung an sich könnte unter Umständen nach nationalem Recht weiterexistieren. Sie würde jedoch den besonderen Status verlieren – und damit vor allem auch die EU-Fördermittel.

Was sagt die ESN-Partei?

Die ESN-Partei verabschiedete Ende Juni in Berlin eine Erklärung, in der sie nach eigenen Angaben ihr Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekräftigte. Ihr Präsident, der bulgarische Europaabgeordnete Stanislav Stoyanov, betonte einer Mitteilung zufolge, dass Europa eine neue Richtung brauche – «ein Europa freier und souveräner Nationen, in dem Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden». Zu den konkreten Vorwürfen wird sich die Partei im Überprüfungsverfahren der Aufsichtsbehörde äussern können.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Was den Zeitrahmen des Prüfverfahrens betreffe, sei eine genaue Vorhersage nicht möglich, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Nach Eingang des Überprüfungsantrags informiere die Behörde die betroffene Partei und fordere sie zu einer Stellungnahme auf. Der Partei werde auch die Möglichkeit für Abhilfemassnahmen eingeräumt, grundsätzlich innerhalb eines Monats.

Anschliessend habe ein spezieller Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst danach wäre die Behörde in der Lage, eine Entscheidung über den Prüfantrag zu treffen. Dagegen könne noch innerhalb von drei Monaten vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten Einspruch erhoben werden.

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