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Pfleger steht wegen Botox-Behandlungen vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA

Ein 27-jähriger Pflegefachmann muss sich heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er bot Botox, Hyaluron-Filler und andere kosmetische Behandlungen an - und gab sich dabei als Arzt aus.

(Keystone-SDA) Der Mann kommt zwar aus der Gesundheitsbranche – einen Abschluss als Arzt hat er aber nicht. Dennoch bot der 27-jährige Pfleger, der sonst in Operationssälen tätig ist, in einem Kosmetik-Studio während rund zwei Jahren medizinische Behandlungen an.

Gemäss Anklage spritzte er Botox, füllte Wangen und Lippen mit Hyaluron auf und bot den Kundinnen so genanntes «Vampir-Lifting» an. Dabei wird körpereigenes Blut zentrifugiert und das plättchenreiche Plasma in die Haut gespritzt. Auch «Fettweg-Spritzen» gehörten zu seinem Angebot. Vor seinen Kundinnen gab er sich gemäss Anklageschrift als Arzt aus.

Auf Instagram geworben

Zudem warb er auf Instagram für «Oster-Specials» und «Muttertags-Angebote», teilweise mit Vorher-Nachher-Bildern. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in der Schweiz jedoch verboten. Insgesamt machte der Beschuldigte mit rund 200 Behandlungen einen Umsatz von über 100’000 Franken. Den Gewinn beziffert die Staatsanawaltschaft auf rund 40’000 Franken.

Zusätzlich zu seinen illegalen Kosmetik-Behandlungen soll der 27-Jährige auch noch eine Bekannte vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Zudem habe er Bilder mit kinder- und tierpornographischem Inhalt angeschaut und weitergeleitet.

Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine Geldstrafe sowie eine Busse. Die Freiheitsstrafe soll vollzogen, die Geldstrafe bedingt ausgesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verurteilung wegen Körperverletzung, Verbrechen gegen das Heilmittelgesetz, Übertretung des Gesundheitsgesetzes sowie wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Pornografie. Die 40’000 Franken, die er mit den illegalen Behandlungen erzielte, soll er an den Staat zurückzahlen.

Wann das Bezirksgericht das Urteil eröffnet, ist noch unklar.

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