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Aufwind für Menschenrechtsgerichtshof-Reform

Die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erhält Aufwind: Die 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben am Freitag in Interlaken eine Erklärung verabschiedet, mit der die Reform vorangebracht werden soll.

Der Text beschreibt einen Aktionsplan, der Aufgaben sowohl für den Ministerrat als auch für die Staaten vorsieht: Beide sollen Massnahmen ins Auge fassen, um die Effizienz des chronisch überlasteten Gerichtshofs zu verbessern.

Die Erklärung sieht namentlich vor, die Anzahl der unzulässigen Beschwerden zu reduzieren. Dabei soll sichergestellt sein, dass begründete Fälle trotzdem zugelassen werden. Über 90% der Beschwerden sind zurzeit unzulässig.

Zudem soll die Europäische Menschenrechtskonvention auf nationaler Ebene besser umgesetzt werden. Die Ministerkonferenz in Interlaken ruft die Staaten dazu auf, die Gerichtsentscheide zu respektieren und auszuführen.

Am Donnerstag war diesbezüglich insbesondere Russland in Kritik geraten: Die Gesellschaft für bedrohte Völker warf dem Land in einer Mitteilung verbreitete Straflosigkeit vor und verlangte von den Ministern, diese Praxis zu verurteilen.

Die Erklärung verlangt, dass erste Massnahmen – solche, die keine Verfassungsänderungen voraussetzen – bereits bis im Juni 2011 umgesetzt werden. Eine erste Bilanz ist in fünf Jahren vorgesehen.

Zur Konferenz geladen hatte die Schweiz, die zurzeit den Vorsitz im Europarat innehat. Die Reform des Gerichtshofs wurde zur «absoluten Priorität» der sechsmonatigen Schweizer Präsidentschaft erklärt.

swissinfo.ch und Agenturen

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