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Berlin: «Deutschstunde» für Bundesrätin Sommaruga

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat lobende Worte für Berliner Integrationsprojekt. Keystone

Die Schweiz und Deutschland wollen Asylverfahren im Rahmen des Dublin-Abkommens effizienter und schneller abwickeln. Dies beschlossen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Innenminister Hans-Peter Friedrich bei einem Arbeitstreffen in Berlin.

Die Deutschstunde hat Simonetta Sommaruga gut gefallen. Zusammen mit 15 türkischen und arabischen Frauen hat die Bundesrätin an diesem Montagvormittag in Berlin die Schulbank gedrückt.

Die Sozialdemokratin wollte aus nächster Nähe erfahren, wie gelungene Integration aussehen kann und hat im Rahmen eines eintägigen Arbeitsbesuchs bei ihrem Amtskollegen, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, das Berliner Integrationsprojekt «Brunnenkiezmütter» besucht.

Dabei werden im «Brunnenkiez» – einem sozialen Brennpunkt der Stadt – Frauen mit Migrationshintergrund zu Multiplikatorinnen ausgebildet: Sie absolvieren ein Kommunikations- und Mediationstraining, werden sensibilisiert für Gesundheit und Ernährung und wissen, wie man damit umgeht, wenn man mit vernachlässigten Kindern oder mit Fällen von häuslicher Gewalt konfrontiert ist; zudem erhalten die Frauen auch eine Sprachförderung.

Auf diese Weise geschult, besuchen die Stadtteilmütter bedürftige Familien, Schulen und Kindergärten und stärken so die Erziehungs- und interkulturellen Kompetenzen von Migranten.

«Integration ist Sache der Gemeinden» 

Die Schweizer Justizministerin fand nach ihrer «Deutschstunde» viele lobende Worte: «Das Projekt zeigt, dass Integration vor Ort stattfinden muss, damit sie funktioniert», sagte die Bundesrätin gegenüber Medienvertretern in der Schweizer Botschaft in Berlin. «Für die Schweiz bedeutet das, Integration muss vor allem in den Gemeinden stattfinden.»

Ein weiteres Plus der Berliner «Kiezmütter» sei, dass sich die Migrantinnen aktiv beteiligen und das Projekt mitgestalten könnten. Partizipation sei wichtig, damit Integration erfolgreich sei. Der Besuch des Deutschkurses zeige zudem einmal mehr, dass ohne Sprachkenntnisse gar nichts gehe, so die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Um sich in einer Gesellschaft zurechtzufinden, müsse man die Sprache verstehen, so Sommaruga: «Sprache ist das A und O.» Die Sprachförderung müsse in der Schweiz weiter ausgebaut werden, forderte die Bundesrätin.

Sowohl die Schweiz als auch Deutschland hätten Integration zu lange zu wenig ernst genommen, räumte die Sozialdemokratin ein. «Beide Länder werden in den kommenden Jahren viel investieren müssen.»

Kürzere Asylverfahren in beiden Ländern

Bei dem Arbeitstreffen zwischen Sommaruga und Friedrich ging es auch um die Stärkung einer gemeinsamen Asylpolitik. So verständigten sich die beiden Länder darauf, eine bilaterale Vereinbarung abzuschliessen, die den Vollzug des Dublin-Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland weiter erleichtern soll.

«Die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern beim Vollzug des Dublin-Abkommens funktioniert bereits heute sehr gut», betonte die Justizministerin. Die bilaterale Vereinbarung – wie sie bereits mit Österreich besteht – soll die Bearbeitungsfristen für Asylverfahren verkürzen, die beide Länder betreffen.

«Wenn einzelne Fälle schneller bearbeitet werden können, werden Kapazitäten in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes frei, was die Kantone entlastet», sagte Sommaruga.

Zudem soll die Überstellung an den deutsch-schweizerischen Grenzen Konstanz-Kreuzlingen und Basel-Weil am Rhein präzise geregelt werden. Durch solche Überstellungen auf dem Landweg könnten die Kosten gesenkt werden. Seit Beginn der Zusammenarbeit Ende 2008 hat die Schweiz Deutschland um die Übernahme von rund 1100 Asylbewerberinnen und -bewerber ersucht. Deutschland seinerseits stellte rund 850 solche Gesuche an die Schweiz.

Rechtliche Schranken für Trojaner-Software

Weiter tauschten sich Sommaruga und Friedrich bei ihrem Treffen über den Einsatz von so genannter Trojaner-Software aus. Diese umstrittene Spionage-Software ermöglicht es, Tastatureingaben zu verfolgen, nicht gesendete Emails aufzuspüren und überhaupt jede auf dem Computer niedergelegte Aufzeichnung zu kontrollieren oder sogar zu manipulieren.

Trojaner-Software könnte zum Beispiel bei der Terrorismusbekämpfung genutzt werden und zur Klärung schwerer Verbrechen, etwa im Bereich Organisierte Kriminalität – allerdings fehlt es in beiden Ländern heute an klaren gesetzlichen Vorgaben.

«Die rechtlichen Schranken für Trojaner müssen klar und sehr strikt sein», betonte Sommaruga. Wie eine Nutzung konkret aussehen könnte, liess die EJPD-Vorsteherin indes offen. Der Bundesrat werde sich noch vor Ende dieses Jahrs damit befassen und eine klare Rechtslage schaffen, versprach sie. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die systematische Anwendung von Trojaner-Software kürzlich für verfassungswidrig erklärt.

Innerhalb der Europäischen Union gilt seit 2008 das Dublin-Übereinkommen. Es regelt, dass nur ein Mitgliedstaat der EU verantwortlich ist für die Durchführung eines Asylverfahrens – nämlich das Land, in dem der Asylantrag als erstes gestellt wurde.

Ist der zuständige Staat einmal bestimmt, werden alle anderen Staaten einen Asylsuchenden dorthin ausweisen.

Der Zweck dieses Abkommens besteht darin, dass Asylsuchende EU-weit nur noch einmal einen Asylantrag stellen können.

Dazu wird von jedem Asylsuchenden, sobald er ein Land betritt, ein Fingerabdruck genommen: Mittels elektronischem Datenaustausch, dem so genannten «Eurodac-System», kann dann EU-weit festgestellt werden, ob der Betroffene bereits in einem anderen Staat einen Antrag gestellt hat.

Mit den Assozierungsabkommen von Schengen und Dublin nimmt die Schweiz ebenfalls an dieser europäischen Sicherheits- und Asylzusammenarbeit teil. Die ersten Erfahrungen mit dem Dublin-Abkommen sind laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement positiv.

Die Schweiz konnte bisher deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen als sie Personen habe übernehmen müssen, heisst es.

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