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Schweizer Regierung verbietet alle Veranstaltungen mit über 1000 Personen

Medienkonferenz mit Bundesrat Alain Berset
Sie verkündeten die rigorose Massnahme: Bundesrat Alain Berset (mitte), flankiert von Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit BAG sowie von Heidi Hanselmann, der Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Keystone / Alessandro Della Valle

In der Schweiz dürfen keine privaten oder öffentlichen Veranstaltungen mit über 1000 Personen mehr stattfinden. Dies hat der Bundesrat angeordnet. Damit stuft er die Coronavirus-Situation in der Schweiz erstmalig als "besondere Lage gemäss Epidemiengesetz" ein. Der Bann, der vorerst bis Mitte März gilt, betrifft namhafte Veranstaltungen wie die Basler Fasnacht und den Genfer Autosalon, aber auch Fussballspiele sowie Konzerte.

Am Donnerstag sagten die Veranstalter des Engadiner Skimarathons die traditionelle Grossveranstaltung ab. Am 8. März hätten 14’000 Langläuferinnen und Langläufer die 42 Kilometer von Maloja nach S-chanf unter die Bretter nehmen sollen. Mit der Absage wollen die Organisatoren die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.

Jetzt ist die Schweizer Regierung dem Beispiel aus dem Kanton Graubünden gefolgt. «Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten», begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. 

«Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung.» Lasse sich der Ausbruch einer Epidemie verzögern, gewinne man Zeit für Vorbereitungen, etwa in der Gesundheitsversorgung.

Der Entscheid fiel an einer ausserordentlichen Sitzung der Regierung und nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen. 

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Der Veranstaltungs-Stopp dürfte auch viele Fussballfans ins Elend stürzen, befindet sich doch die Schweizer Meisterschaft aktuell in einer hochspannenden Phase. Dabei liefern sich die Titelverteidiger der Berner Young Boys mit dem Erzrivalen FC Basel sowie dem FC St. Gallen als Überraschungsteam einen spannenden Dreikampf um die Meisterkrone.

Nicht viel besser ergeht es den Freunden des Schweizer Eishockeys. Immerhin läuft auf dem Eis die Ausmarchung um die letzten Plätze in den Playoffs um das Titelrennen weiter. Doch werden die Partien als Geisterspiele ausgetragen, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


Erster am Virus Erkrankter aus Spital entlassen

Im Tessin konnte der erste Patient, der in der Schweiz am Coronavirus erkrankt war, das Spital wieder verlassen. Dies teilte die Klinik am Freitagnachmittag im Auftrag des Tessiner Kantonsarztes mit.

+ Eine Liste der betroffenen Anlässe finden Sie hier.Externer Link

Auch kleinere Anlässe nicht sakrosankt

Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) schrieb.

Beim ihrem Verbot stützt sich die Landesregierung auf das Epidemiengesetz. Dieses lässt es in «besonderen Lagen»Externer Link zu, dass der Bund von den zuständigen Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann. Zu diesen gehören auch Veranstaltungsverbote. 

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Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere in der Schweiz. Für weitere Massnahmen wie etwa eine Absperrung von Gebieten oder Städten bestehe zurzeit kein Anlass, sagte Berset.

Grosse Herausforderung

Die aktuelle Situation sei für die Kantone «herausfordernd», sagte Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Sie argumentierte mit der Koordination. Die Kantone wollten eine gemeinsame Linie, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.

Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel, sagte Bundesrat Alain Berset weiter. An der Medienkonferenz sprachen die Verantwortlichen von grossen wirtschaftlichen Schäden, nannten aber keine Zahlen.

Öffentlicher Verkehr und Drehkreuze nicht betroffen

Das Verbot gilt nicht für grosse Bahnhöfe voller Menschen, volle Züge, Skiorte oder grosse Bürogebäude. Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, wird die Unterscheidung begründet. Die wichtigste präventive Massnahme ist das fleissige und gründliche Waschen der Hände.

Bisher wurden in der Schweiz weniger als 20 Personen positiv auf das neue Coronavirus, der medizinische Name lautet Sars-CoV-2, getestet. Diese Zahl nannte Alain Berset vor den Medien. Mehr als hundert Personen befinden sich wegen des Virus in Quarantäne. Die Schweizer Behörden gehen nicht von einer hohen Dunkelziffer aus.

Im Unterschied zu Italien oder Deutschland lasse sich bei den zurzeit bekannten Schweizer Fällen nachvollziehen, wo sich die Infizierten angesteckt hätten, wie Berset ausführte. Die Schwelle von tausend Menschen für ein Veranstaltungsverbot begründete er damit, dass bei Neuinfektionen die Ansteckungskette verloren gehen könnte.

Laut Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden «so lange es geht» jene Personen mit Symptomen getestet, bei denen ein «glaubhafter Grund» für eine mögliche Ansteckung vorliegt. Allein seit Donnerstag habe sich die Zahl der Tests verdoppelt.

Die Tests müssen von den Krankenkassen vergütet werden, da es sich um ein Diagnoseverfahren handelt. Für eine Quarantäne ausserhalb der eigenen vier Wände müssen dagegen die Kantone aufkommen.

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