Firmen in der Schweiz sollen dazu verpflichtet werden, Behinderte anzustellen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe bezahlen. Der Gewerkschafts-Dachverband Travail.Suisse hat sein Modell für die 6. Revision der Invalidenversicherung vorgestellt.
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swissinfo.ch und Agenturen
Betriebe ab einer Grösse von zehn Mitarbeitern sollen gemäss dem präsentierten Modell 2,5 Stellenprozente für Behinderte reservieren. Umgerechnet auf eine Betriebsgrösse mit 200 Vollzeitstellen ergibt dies fünf Vollzeitstellen für Behinderte. Wer der Einstellungspflicht nicht nachkommt, muss eine Abgabe bezahlen
Die Höhe der Abgabe soll von der Grösse des Betriebes abhängen, schlägt Travail.Suisse in seinem am Montag präsentierten Modell vor. Die Einnahmen fliessen der Invaliden-Versicherung (IV) zu, welche damit Arbeitsplätze für Behinderte – beispielsweise in so genannten Sozialfirmen – schafft.
Ein gleiches, allerdings weniger strenges Modell, war am Freitag bereits von der Sozialkommission des Nationalrates gutgeheissen worden. So sollen Firmen mit mehr als 250 Angestellten ein Prozent Behinderte einstellen müssen. Um auf fünf Vollzeitstellen für Behinderte zu kommen, bräuchte eine Firma in diesem Fall 500 Vollzeitstellen.
Ziel der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von 16’800 IV-Rentnern in den Arbeitsmarkt. Die Vorlage kommt in der Wintersession ins Parlament.
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