Neues Jahr – neue Gesetze
Der Jahreswechsel zeigt sich auch im Inkrafttreten neuer Gesetze, welche die Gesetzesmaschinerie produziert hat. Auf Bundesebene treten 396 Gesetze, Verordnungen und Reglementen in Kraft, etwas weniger als 2009.
Nachfolgend eine kleine Auswahl: Die CO2-Abgabe auf Heizöl steigt von drei auf neun Rappen pro Liter, weil die Ziele der Emissionsreduktion 2007 und 2008 verfehlt worden waren. Die Abgabe wird zum Teil via Krankenkassen an die Bevölkerung zurückerstattet.
Auch die Raucher, insbesondere die Liebhaber selbstgedrehter Zigaretten, werden stärker zur Kasse gebeten. Die Steuer auf Schnitttabak wird so stark erhöht, dass sich Selberdrehen nicht mehr lohnt.
Mit einer Ministeueramnestie wird reuigen Steuersündern das Recht auf eine einmalige straflose Selbstanzeige gewährt. Deklarieren Erben von Steuersündern die Steuerhinterziehung des Verstorbenen, müssen sie nur noch für die drei letzten Steuerperioden statt wie bisher für zehn Jahre Nachsteuern zahlen.
Hauseigentümer können künftig bei der direkten Bundessteuer die Renovationskosten für Liegenschaften ab dem Zeitpunkts des Erwerbs abziehen.
Unternehmen werden von administrativen Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer profitieren.
Weiter neu ist die Zusammenlegung des Inlandnachrichtendienstes mit dem Auslandnachrichtendienst zum zivilen Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
Armeewaffen können ab diesem Jahr kostenlos im Zeughaus aufbewahrt werden. Dafür verdoppelt sich der Mindestbeitrag für die Wehrpflichtsersatzabgabe für Nicht-Militärdienstpflichtige auf 400 Franken.
Einen einheitlichen Grundauftrag erhalten im neuen Jahr die Museen und Sammlungen des Bundes. Dem neuen Nationalmuseum gehören das Landesmuseum in Zürich, das Schloss Prangins, das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz sowie das Sammlungszentrum Affoltern am Albis an.
swissinfo.ch und Agenturen
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