UNO-Komitee gegen Folter kritisiert die Schweiz
In Genf haben das UNO-Komitee gegen Folter und eine Schweizer Delegation über Zwangsmassnahmen bei der Ausschaffung von Asylbewerbern und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung diskutiert.
Die Schweizer Delegation unterstrich den Willen der Schweiz zu einer Nulltoleranz gegenüber jeder Form von Misshandlung oder Folter. Obwohl die UNO-Experten die Schweizer Ausführungen begrüssten, hielten sie ihre Kritik in einigen Punkten aufrecht.
So äusserten sie sich besorgt zur Ausschaffungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Diese fordert die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer und verstosse damit gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung.
Zudem solle in Zukunft sichergestellt werden, dass ein Initiativtext weder der Schweizer Verfassung noch dem Völkerrecht zuwiderlaufe, ehe eine Initiative zugelassen werde.
Weiter möchten die UNO-Experten, dass die Folter als eigener Straftatbestand ins Schweizer Recht aufgenommen wird.
Erwähnt wurde auch der Fall des Nigerianers, der am 17. März vor seiner Ausschaffung per Flugzeug am Flughafen Zürich starb, nachdem er sich gegen die Ausschaffung gewehrt hatte.
Besorgt äusserten sich die UNO-Experten weiter über das Fehlen unabhängiger Beobachter. Die Schweizer bedaure diesen tragischen Zwischenfall und werde entsprechende Lehren daraus ziehen, hiess es bei der Schweizer Delegation.
Weitere Themen waren die Überbelegung in Schweizer Gefängnissen und der Einsatz von Elektroschock-Geräten durch die Polizei.
Die Antifolterkonvention der UNO wurde 1984 beschlossen und trat 1987 in Kraft. Die Schweiz hat sie 1986 ratifiziert. Jedes Land muss in regelmässigen Abständen einen Bericht über die Einhaltung des Folterverbots abliefern.
swissinfo.ch und Agenturen
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