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Polizei ordnete zu recht forensisches Gutachten für Waffennarr an

Ein Nidwaldner muss sich im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Kauf von drei Pistolen und einer Seriefeuerpistole mit Schalldämpfer einem forensisch-psychiatrischen Gutachten unterziehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

(Keystone-SDA) Der Beschwerdeführer stellte im Juni 2022 bei der Kantonspolizei Nidwalden ein Gesuch um einen Waffenerwerbsschein und eine Ausnahmebewilligung für die Seriefeuerpistole samt Schalldämpfer. Keine drei Monate zuvor hatte das Nidwaldner Verwaltungsgericht entschieden, dass dem Mann die im Jahr 2018 beschlagnahmten beiden Handfeuerwaffen und ein Schalldämpfer auszuhändigen seien.

Dieses kantonale Urteil ist für das aktuelle Gesuch des Beschwerdeführers nicht von Belang, schreibt das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Entscheid. Die Waffen waren bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Eine befand sich in geladenem Zustand in der Nähe der Eingangstür in einem Wäschekorb versteckt.

Drohungen ausgestossen

Die Hausdurchsuchung wurde 2018 durchgeführt, weil der Beschwerdeführer damit gedroht hatte, das Team der Personalabteilung seines Arbeitgebers und den Sohn des Chefs zu erschiessen. Das entsprechende Strafverfahren wurde eingestellt, weil die betroffenen Personen ihre Strafanträge zurückzogen, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Vor dem Hintergrund dieser Umstände war es laut Bundesgericht zulässig, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Eine 2018 erstellte Expertise bringe für das aktuelle Gesuch keine Erkenntnisse. Es sei damals um die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten gegangen. Die «Waffenfähigkeit» sei nicht im Zentrum der Fragestellung gestanden. (Urteil 2C_38/2025 vom 11.6.2025)

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