Post und Gewerkschaften einigen sich auf GAV für Zeitungs-Frühzustellung
Bern (awp/sda) – Die Post und die Gewerkschaften Kommunikation, transfair und comedia haben sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Zeitungs-Frühzustellung geeinigt. Dem GAV werden die rund 10’000 Mitarbeitenden der Presto Presse-Vertriebs AG unterstellt.
Presto ist eine Konzerngesellschaft der Post, in der die von Tamedia und NZZ übernommenen Frühzustellorganisationen zusammengeführt wurden. Der GAV tritt auf den 1. März 2010 für vorderhand drei Jahre in Kraft, wie die Post und die Gewerkschaften am Freitag gemeinsam mitteilten.
In der Zeitungs-Frühzustellung arbeiten die Angestellten meist nur ein bis zwei Stunden pro Tag – arbeitsrechtlich bisher kaum reguliert. Mit dem GAV Presto wird vor allem die soziale Sicherheit verbessert. Beispielsweise haben Mitarbeitende, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, Anspruch auf 80% des Durchschnittslohnes während zweier Jahre.
Auch Mitarbeitende, die weniger als acht Stunden pro Woche beschäftigt sind, sind neu für Nichtberufsunfälle versichert. Mitarbeitende, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden zudem in die Pensionskasse Post aufgenommen.
Weiter ist die Mitwirkung der Sozialpartner bei den jährlichen Lohnmassnahmen geregelt. Rechtzeitig vor dem GAV-Ablauf führen die Vertragsparteien Verhandlungen zu dessen Erneuerung.
Der GAV gilt für alle in der Frühzustellung tätigen Mitarbeitenden. Geschäftsleitung, Kader und das administrative Personal der Presto Presse-Vertriebs AG unterstehen nicht diesem GAV.
cf