Schliessung des Schulhauses Unterbach in Hinwil ist rechtskräftig
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Schliessung des Schulhauses Unterbach in Hinwil ZH abgewiesen. Zwei Privatpersonen hatten sich gegen den Entscheid der örtlichen Schulpflege gewehrt, weil sie das Gebäude als sozialen Treffpunkt erhalten wollen.
(Keystone-SDA) Die Schliessung eines Schulhauses sei eine verwaltungsorganisatorische Anordnung, schreibt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Gegen eine solche Massnahme bestehe grundsätzlich keine Beschwerdemöglichkeit, solange keine individuellen Rechte verletzt würden.
Die beiden Beschwerdeführer hätten keine schulpflichtigen Kinder, die das betroffene Schulhaus besuchten. Sie seien daher nicht in einer schützenswerten Rechtsposition, die eine Klage rechtfertige. Das Argument, das Schulhaus sei Teil der kollektiven Identität und ein sozialer Begegnungsort, reiche nicht aus.
Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, hatte den Entscheid des Bezirksrats Hinwil geschützt, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid nun. Die Schulpflege Hinwil hatte die Einstellung des Schulbetriebs im Schulhaus Unterbach per Ende des Schuljahres 2026/2027 bereits im Dezember 2024 beschlossen. (Urteil 2C_156/2026 vom 5.8.2026)