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Schmolz+Bickenbach: UEK sieht keine Angebotspflicht durch Kapitalerhöhung

Zürich (awp) – Die Schmolz+Bickenbach AG nimmt eine weitere Hürde bei der geplanten Kapitalerhöhung. Die Übernahmekommission habe per Verfügung festgestellt, dass für die verschiedenen Besitzer der Gesellschaft als Gesuchsteller im Zusammenhang mit der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung keine Angebotspflicht bestehe, teilte der Stahlkonzern am Montag mit.
Die positive Feststellung der Übernahmekommission sei Bedingung gewesen für die Teilnahme der Gesuchsteller an der Kapitalerhöhung. Es handelt sich dabei um die Schmolz+Bickenbach Finanz AG, die Schmolz+Bickenbach Holding AG, die Schmolz+Bickenbach Beteiligungs GmbH, die Schmolz+Bickenbach KG, die S+B Beteiligungs GmbH & Co KG, die Schmolz+Bickenbach Stahlcenter AG, die Gebuka AG sowie Gerold Büttiker.
Der Verwaltungsrat von Schmolz+Bickenbach unterstützte das Gesuch der Gesuchsteller. Man gehe nun davon aus, dass die Gesuchsteller dem Antrag des Verwaltungsrates zur Kapitalerhöhung zustimmen werden, heisst es.
Schmolz+Bickenbach hatte die geplante Kapitalerhöhung anfangs Oktober bekanntgegeben. Die Kapitalmassnahme soll 220 Mio EUR in die Kassen des Industriekonzerns spülen. Mit dem Geld sollen teilweise Kredite abgelöst werden. Nach Vollzug der Kapitalerhöhung sei die Finanzierung des Konzerns bis Ende 2012 gesichert.
Zudem wurde mit einem Bankenkonsortium eine Vereinbarung über die Kreditfinanzierung der Geschäftsaktivitäten im Umfang von insgesamt 825 Mio EUR abgeschlossen. Diese ergänzt die bestehenden Finanzierungszusagen über 342 EUR Mio.
cf/uh

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