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Schulschliessung in Hinwil darf trotz Beschwerde vorbereitet werden

Keystone-SDA

Das hängige Beschwerdeverfahren gegen die Schliessung des Schulhauses Unterbach in Hinwil ZH hat keine Auswirkungen auf allfällige Vorbereitungen darauf. Das Bundesgericht hat vorsorgliche Massnahmen abgewiesen. In der Sache hat es noch nicht entschieden.

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat in einer am Montag publizierten Verfügung festgehalten, die beiden Beschwerdeführer hätten keine Nachteile aufgezeigt, die nicht wieder gut gemacht werden könnten, wenn keine Massnahmen ergriffen würden.

Indessen bestehe ein grosses öffentliches Interesse an der Umsetzung der Entscheide für die Einstellung des Schulbetriebs. Damit ist materiell noch nichts entschieden.

Zwei Privatpersonen sind in der Auseinandersetzung um die Schulhausschliessung ans Bundesgericht gelangt, weil der Bezirksrat nicht auf ihren Rekurs in dieser Sache eingetreten ist. Dieser stellte sich auf den Standpunkt, die beiden Personen seien nicht zur Anfechtung des Entscheids der Schulschliessung berechtigt.

Rückweisung verlangt

Das Zürcher Verwaltungsgericht gab den Beschwerdeführern teilweise Recht. Es entschied, dass der Bezirksrat den Rekurs als Stimmrechtsbeschwerde hätte entgegennehmen und behandeln müssen. Die beiden Personen rügten nämlich, die falsche Instanz habe über die Schulschliessung entschieden. Die Gemeindeverwaltung hätte unter Einbezug des Stimmvolks darüber befinden müssen.

Das Verwaltungsgericht wies den Fall nicht zur materiellen Behandlung an den Bezirksrat zurück, sondern entschied selbst. Diesen Punkt kritisieren die Beschwerdeführer. Sie verlangen eine Rückweisung an den Bezirksrat, damit dieser einen inhaltlichen Entscheid fällt. (Verfügung 2C_156/2026 vom 9.4.2026)

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