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Schwedens Gesundheitsbehörden erlauben passive Sterbehilfe

(Keystone-SDA) Stockholm – Passive Sterbehilfe ist in Schweden nach einer Entscheidung der Gesundheitsbehörden des Landes legal. Ein Patient habe das Recht, das Ende von lebenserhaltenden Massnahmen zu verlangen, teilte das Gesundheitsministerium in Stockholm mit.
«Die Bedingung dafür ist, dass er oder sie die Auskünfte der Ärzte und die Folgen der Entscheidung versteht», hiess es.
Bislang galten in Schweden widersprüchliche rechtliche Vorschriften. Während ein Gesetz den Patienten die Entscheidung zur Einstellung der medizinischen Behandlung zubilligt, stellt ein weiteres Beihilfe zum Selbstmord – beispielsweise durch das Abschalten einer Beatmungsmaschine – unter Strafe.
Der Entscheidung war eine Anfrage einer schwedischen Ärztevereinigung vorausgegangen. Sie will der Bitte einer körperlich schwer behinderten Frau nach Einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen nachkommen.
Die 32-jährige Frau, die seit ihrem sechsten Lebensjahr vollständig gelähmt ist, hatte sich im vergangenen Monat in einem Brief an die Gesundheitsbehörden gewandt. Darin schrieb sie, dass sie nicht weiter «leiden und verrotten» wolle.
Nach der Entscheidung äusserte sich die Frau erleichtert: Sie sei «sehr glücklich», sagte sie der Zeitung «Expressen». Auch die Ärztevereinigung zeigte sich zufrieden. Die aktive Hilfe zum Selbstmord, etwa durch das Bereitstellen tödlicher Substanzen, bleibt in Schweden auch weiterhin illegal.

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