Heute in der Schweiz
Liebe Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Corona-Kredite kassieren und davon Dividenden bezahlen: Das ist eigentlich verboten. Über 200 Firmen stehen im Verdacht, genau das getan zu haben.
Beste Grüsse aus dem Homeoffice
Firmen, die von Corona-Hilfskrediten profitierten, ist es ausdrücklich verboten, Geld an Aktionär:innen auszuschütten. Mehr als 200 Schweizer Firmen stehen unter Verdacht, im ersten Quartal 2021 dagegen verstossen zu haben.
Die Pandemie sorgte in verschiedenen Branchen für wirtschaftliche Schwierigkeiten. Der Bund sprang ein und bürgt seit dem vergangenen Jahr für Hilfskredite an bedürftige Firmen in der Höhe von knapp 17 Milliarden Franken. Dabei übernahm der Bund bis zu 100 Prozent des Verlustrisikos.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat nun überprüft, ob sich die Firmen an das Verbot von Dividendenzahlungen gehalten haben. Und siehe da: Sie fanden 219 Unternehmen, die insgesamt 50 Millionen Franken Hilfskredite erhalten und nicht abbezahlt haben und trotzdem Dividendenzahlungen tätigten. In der Höhe von 43 Millionen Franken.
Das sei «ärgerlich», findet die Vizedirektorin der Finanzkontrolle gegenüber dem Tagesanzeiger. Das Staatssekretariat für Wirtschaft muss nun jeden Fall eingehend prüfen. Bereits vor dieser Meldung gab es gegen 24 Firmen eine Strafanzeige.
- Den Bericht im Tagesanzeiger finden Sie hierExterner Link (Paywall).
- Die Neue Zürcher Zeitung schreibt hierExterner Link ebenfalls darüber.
- Den Originalbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle finden Sie hierExterner Link.
Coronavirus: Seit dem Schulanfang infizieren sich vermehrt Kinder und Jugendliche. In Lenzburg müssen gleich über 600 Schüler:innen in Quarantäne.
Die vom Corona-Virus besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen in der Schweiz sind zunehmend geimpft. Nicht so die Kinder: Ab zwölf Jahren ist der Impfstoff erst seit kurzem zugelassen, für die jüngeren Kinder noch gar nicht.
«Bei Kindern und Jugendlichen beobachten wir eine ausgeprägte Ansteckungswelle«, sagt heute die Präsidentin der nationalen Covid-Taskforce. Sie ermuntert die Schulen, auf Masken, Abstand, gute Belüftung und breites Testen zu setzen.
In Lenzburg im Kanton Aargau hat die kürzlich an der Schule wieder eingeführte Maskenpflicht nicht genug geholfen: Die ganze Unter- und Mittelstufe muss für zehn Tage in Quarantäne. Betroffen sind 607 Schüler:innen.
- Der Blick berichtet hierExterner Link über die Schulen in Lenzburg.
- Alles über den Impf-Fortschritt in der Schweiz finden Sie auf SRF NewsExterner Link.
- Will man an den Schulen Corona-Massnahmen umsetzen, machen viele Eltern nicht mitExterner Link, schreibt 20min.ch
Viele Ausländer:innen reisen in die Schweiz, um sich mit Hilfe einer Organisation das Leben zu nehmen. SWI swissinfo.ch hat einen davon auf diesem Weg begleitet.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen die aktive Sterbehilfe nicht verboten ist. Das blieb im Ausland nicht unbemerkt: Ausländer:innen kommen zum Sterben in die Schweiz.
Auch für Yoshi aus Japan war die Reise in die Schweiz die letzte seines Lebens. Obwohl erst Anfang vierzig, war er schwer krank. «Atmen, Essen, Stuhlgang haben und Kommunizieren, das sind die Grundpfeiler des Lebens. Da ich das jetzt nicht mehr kann, treffe ich die richtige Entscheidung, das zu beenden», erklärte er seine Beweggründe.
Meine Kolleginnen Kaoru Uda und Ester Unterfinger begleiteten Yoshi auf diese letzte Reise. Entstanden ist eine einfühlsame, bewegende Dokumentation.
- Lesen Sie den Artikel von Kaoru und Ester hier.
- Aus unserem Archiv: Warum Suizidbeihilfe in der Schweiz normal ist.
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Ein Wolfsrudel hält den Kanton Graubünden in Atem: Jetzt sollen die Wölfe geschossen werden.
Gerissene Schafe, ein gerissenes Kalb und ein Esel war ihr Opfer. Kürzlich verfolgte das Wolfsrudel gar eine Wandergruppe in den Bündner Bergen. Jetzt hat der Kanton genug: Er will die drei Jungwölfe des Rudels schiessen.
Als «Erziehungsmassnahme», heisst es. Das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden würde eigentlich gerne gleich noch den Vater der Jungtiere abschiessen. Der Leitwolf sei ein schlechtes Vorbild.
Doch dazu braucht es die Bewilligung des Bundes. Und dort sind die Regeln klar: Es braucht einen DNA-Beweis, dass der Wolf bei mindestens Zweidritteln der Risse an vorderster Front dabei war. Dieser Beweis fehlt, doch die Verantwortlichen beim Kanton Graubünden wollen ihn möglichst schnell nachliefern.
- HierExterner Link geht es zum Bericht auf SRF News.
- Auch die Neue Zürcher ZeitungExterner Link berichtete (Paywall).
- Aus unserem Archiv: Sind Wölfe Bereicherung oder Gefahr?
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