Auch Ständerat will Heiratsverbot für «Illegale»
Nur wer in der Schweiz ein Bleiberecht hat, soll in der Schweiz heiraten dürfen. Der Ständerat hat am Montag mit 27 zu 12 Stimmen eine vom Nationalrat vorgeschlagene Gesetzesänderung angenommen.
Der Nationalrat hatte auf eine parlamentarische Initiative von Toni Brunner (Schweizerische Volkspartei SVP) hin beschlossen, dass neu der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts Voraussetzung für eine Eheschliessung sein soll (Änderung im Zivilgesetzbuch).
Zweck: Abgewiesene Asylbewerber oder andere illegal in der Schweiz Anwesende sollen nicht mit einer Scheinehe ein Bleiberecht erschleichen können.
Nun ist diese Änderung auch im Ständerat, dem Zweitrat, angenommen worden. Der linken Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) gelang es nicht, diese Verschärfung zu verhindern: Sie argumentierte, dass das Grundrecht auf Ehe, wie in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechts-Konvention verbrieft, dadurch verletzt werde.
Nach Ansicht des Ständerats bleibt dieses Grundrecht gewahrt, weil bei der neuen Gesetzesnorm auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden muss.
Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte sich hinter die Vorlage: Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsse diese Gesetzesänderung. Andere Länder würden diesen Weg ebenfalls beschreiten.
swissinfo.ch und Agenturen
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