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EU-Freizügigkeit: Getrennte Bundesbeschlüsse

Die Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sollen mit zwei separaten Bundesbeschlüssen und nicht als Paketlösung entschieden werden.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) hat sich im Gegensatz zum Ständerat für zwei getrennte Erlasse für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung ausgesprochen.

Die APK folgt damit dem Bundesrat (der Regierung): Der Weiterführungsbeschluss passierte mit 18 zu 0 Stimmen, der Ausdehnungsbeschluss mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Entscheiden in der Junisession das gesamte Parlament und dann auch der Ständerat im Sinne des Bundesrates und der APK, wird die EU-kritische Schweizerische Volkspartei nur gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien das Referendum ergreifen.

Kommt es anders, bekämpft sie das ganze Paket. Würde die Weiterführung des bisherigen Freizügigkeitsabkommens vom Volk abgelehnt, fallen auch alle bisher funktionierenden bilateralen Abkommen hinweg, denn alle EU-Länder müssen gleich behandelt werden.

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