Lombardi mit blauem Auge davon gekommen
Der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi muss wegen seiner Verkehrsdelikte nicht ins Gefängnis. Der Einzelrichter verurteilte ihn lediglich zu 60 Tagessätzen à 480 Franken sowie zu einer Geldbusse von 3000 Franken.
Der Einzelrichter in Bellinzona hiess am Samstag einen Rekurs des christlichdemokratischen Ständerats gegen einen Strafbefehl der Tessiner Staatsanwaltschaft teilweise gut. Er verzichtete auf die Umwandlung einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Tagen in eine unbedingte Freiheitsstrafe.
Die Gewährung des bedingten Strafvollzugs ist für den 52-jährigen Politiker und Medienunternehmer deshalb von Bedeutung, weil er mit der CVP Schweiz vor drei Jahren vereinbart hatte, im Falle einer unbedingten Strafe aus dem Ständerat zurückzutreten.
Lombardi sagte nach der Urteilsverkündung vor den Medien, dass er sich erleichtert fühle. Ob der Tessiner Ständerat gegen die Geldstrafe rekurrieren wird, wollte sein Verteidiger noch nicht sagen. Man werde nun das schriftliche Urteil abwarten.
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