Militärunfälle: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Beim Bootsunglück auf der Kander hatten 2008 fünf, beim Unfall an der Jungfrau 2007 sechs Armeeangehörige das Leben verloren. Nun haben die militärischen Untersuchungsbehörden in beiden Fällen Anklage erhoben.
Die Liste der Anklagepunkte im Fall des Kompaniekommandanten, der die Bootsfahrt organisiert hatte, ist lang: mehrfache fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige Körperverletzung, mehrfache Verletzung von Dienstvorschriften sowie Missbrauch und Verschleuderung von Material. Der direkte Vorgesetzte des Kompaniekommandanten hingegen geht straffrei aus.
Bei der Bootsfahrt auf der Kander waren bei Wimmis im Kanton Bern zehn Wehrmänner mit zwei Schlauchbooten gekentert. Fünf Personen, unter ihnen der Kompaniekommandant, konnten sich ans Ufer retten, fünf Kameraden kamen in den Wasserstrudeln ums Leben.
Für das Jungfrau-Drama müssen sich zwei Bergführer vor Gericht verantworten. Auch sie werden der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften beschuldigt.
Beim Unglück an der Jungfrau waren ein Wachtmeister und fünf Rekruten einer Gebirgsspezialisten-RS von einer Lawine in den Tod gerissen worden. Der Unfall ereignete sich in anspruchsvollem Gelände und bei erhöhter Lawinengefahr.
Die Hauptverhandlung gegen den Kommandanten findet am 20. und 21. Oktober 2009 vor dem Militärgericht 4 in Thun statt, jene gegen die beiden Bergführer vom 16. bis 20. November 2009 vor dem Militärgericht 7 in Chur.
Sowohl der Kompaniekommandant als auch die beiden Bergführer müssen mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wie Silvia Schenker, die Sprecherin der Militärjustiz, sagte.
swissinfo.ch und Agenturen
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