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Nach dem Nein zur Erbschaftssteuer-Initiative: Wie gross ist der Schaden für die «Steueroase Schweiz»?

Personen vor einem Privatjet in den Schweizer Alpen
Die Superreichen in der Schweiz haben vorderhand keinen Grund mehr, die Koffer zu packen. Keystone / Gian Ehrenzeller

Die Schweiz hat die Erbschaftssteuer für Superreiche am heutigen 30. November 2025 klar verworfen. Bleibt ihr dennoch ein Image-Schaden? Was Steuerexperten darüber und über eine zweite zentrale Frage denken.

Semper aliquid haeret, sagen die Lateiner. Es bleibt immer etwas hängen.

Das gilt womöglich auch für die Erbschaftssteuer-Initiative der Jungsozialisten, über die am heutigen 30. November abgestimmt wurde.

Zwar hat die Schweiz die Idee, Erbschaften von über 50 Millionen Franken zu 50 Prozent zu besteuern, verworfen (definitive Ergebnisse werden in der Karte unten laufend aktualisiert).

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Aber die Initiative hat über die Landesgrenze hinaus Schlagzeilen gemacht und im Ausland den Eindruck gestärkt, dass auch in der Schweiz, die als Zufluchtsort für Steuerflüchtlinge aus aller Welt gilt, Ressentiments gegen Reiche weit verbreitet sind.

Nach dem Abstimmungssonntag stellt sich deshalb die Frage, wie gross der Reputationsschaden für den Standort ausfällt. Aber auch wie wahrscheinlich es ist, dass eine neue Diskussion um die Erbschaftssteuer anbricht – mit einem moderateren Steuersatz, wie ihn andere OECD-Staaten und einzelne Schweizer Kantone für direkte Nachfahren kennen (lesen Sie unsere Übersicht dazu hier).

Wir haben diese Fragen führenden Steuerexpertinnen und Steuerexperten der Schweiz gestellt, mit eindeutigen Ergebnissen.

«Wir haben Kunden, die das Land verlassen haben»

Der grösste Schaden der Initiative ist bereits abgeschrieben. Darin sind sich die befragten Expertinnen und Experten einig.

Die Diskussionen um die Erbschaftssteuer und eine allfällige Ad-hoc-Umsetzung der Vorlage hat vermögende Personen im Ausland verunsichert und Zuzüge verhindert.

Dass umgekehrt viele Superreiche vorsorglich die Schweiz verlassen haben, ist hingegen eher unwahrscheinlich, wie Florian Scheuer, Ökonomieprofessor der Universität Zürich, sagt.

Dieselbe Ansicht vertritt Marius Brülhart, Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Lausanne. Zwar gebe es keine Daten dazu, jedoch habe der Bundesrat klargestellt, dass im Falle einer Annahme der Initiative noch Zeit bleiben würde, um aus der Schweiz wegzuziehen. Damit hatte die Regierung die grössten Befürchtungen ausgeräumt.

Ein etwas anderes Bild zeichnet Jürg Niederbacher, Steuerexperte beim Beratungsunternehmen PWC Schweiz: «Wir haben Kunden, die das Land verlassen haben.» Diese hätten sich wegen der Initiative mit Alternativen auseinandergesetzt und festgestellt, dass die Schweiz wegen der Vermögenssteuern nicht unbedingt steuergünstiger ist als andere Länder.

Allerdings wurden kaum Wegzüge öffentlich. Prominente Ausnahme ist Renaud de Planta, Mitinhaber der Genfer Privatbank Pictet & Cie, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt hatExterner Link.

Dass die Skepsis gegenüber der Schweiz lange nachwirkt, erwarten die Befragten aufgrund des klaren Neins an der Urne nicht.

Der Vertrauensschaden sei begrenzt, sagt dazu Andrea Opel, Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern. «In der Schweiz können nicht Regierungen über Nacht die Spielregeln ändern, sondern das Volk entscheidet.» Das klare Nein sei darum ein starkes Signal, dass die Schweiz an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit festhalte.

Erbschaftssteuer Abstimmung 30. November 2025
Tax the rich – die Parole der Juso wurde auch jenseits der Grenze gehört. Keystone / Peter Klaunzer

«Die Diskussion um die Erbschaftssteuer wird zurückkehren»

Kurzfristig sieht Opel im klaren Nein ein Hindernis für eine neue Debatte über eine Bundeserbschaftssteuer. «Langfristig wird die Diskussion aber zurückkehren.» Dabei dürfe man nicht vergessen, dass die Schweiz mit der Vermögenssteuer bereits ein Instrument habe, das wie eine vorgezogene Erbschaftssteuer wirke.

Scheuer sagt, das Nein werde auch die Diskussion weniger extremer Vorschläge zunächst erschweren. «Dabei besteht etwa durch die 13. AHV-Rente klarer Finanzierungsbedarf, und eine moderate Erbschaftssteuer – ohne Zweckbindung an den Klimaschutz – hätte hier durchaus einen Beitrag leisten können.»

Brülhart stimmt im Grundsatz überein, rät aber, das Nein nicht überzubewerten. «Der Steuersatz war so hoch angesetzt, dass man ein fiskalisches Eigentor befürchten musste – das heisst unter dem Strich tiefere Steuereinnahmen. Solch paradoxe Wirkungen von Steuervorlagen sind jedoch sehr selten.»

Tatsächlich zeigte schon eine Umfrage im Vorfeld der Abstimmung, dass die befürchtete Vertreibung vermögender Steuerzahler das Hauptargument für die Ablehnung der Initiative war.

Wie Scheuer sieht Brülhart im Kontext der Ausfinanzierung der AHV eine mögliche Rückkehr des Themas: «Eine moderate Nachlasssteuer wäre wohl das kleinere wirtschaftliche Übel als höhere Lohnabzüge oder Mehrwertsteuern.»

Niederbacher von PWC sagt, er halte eine geringe Vermögenssteuer durchaus für mehrheitsfähig. Beim Erben werde ja jemand begünstigt, ohne etwas geleistet zu haben. Viele hätten in diesem Fall Verständnis für eine Steuerforderung.

In der Aussage schwingt allerdings mit, was der Unternehmer Peter Spuhler im Abstimmungskampf expliziter formuliert hat: Er sei offen gegenüber einer moderaten Erbschaftssteuer, wenn im Gegenzug die Vermögenssteuern gesenkt würden.

In der Schweiz erhebt der Bund keine Erbschaftssteuern, wohl aber die Kantone. Bis auf drei davon haben alle die direkten Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Jungsozialisten (Juso) forderten mit ihrer Initiative eine Besteuerung auf Bundesebene. Erbschaften über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken sollten zu 50 Prozent besteuert werden. Der Ertrag sei für den Klimaschutz einzusetzen – deshalb der volle Name der Initiative «Für eine soziale KlimapolitikExterner Link – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)».

Betroffen gewesen wären rund 2500 Haushalte. Davon besitzen 300 Haushalte ein Vermögen von über 100 Millionen Franken, auf diese Gruppe hätte die Steuer die grössten Auswirkungen gehabt.

Die Befürworter argumentierten, Superreiche belasteten mit ihrem Lebensstil die Umwelt überproportional und sollten dafür aufkommen.

Die Gegner warnten, wichtige Steuerzahler würden vertrieben. Zudem seien Vermögen in der Schweiz oft in Unternehmen gebunden, die Erben müssten Firmenanteile verkaufen und würden die Kontrolle über die Betriebe verlieren. Beide Argumente fanden bei den Stimmberechtigten Gehör, was sich im deutlichen Nein zur Initiative spiegelt.

Editiert von Balz Rigendinger

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