Sterbehilfe streng regeln – oder verbieten
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte am Mittwoch zwei Varianten zur Regelung der organisierten Sterbehilfe: Ein totales Verbot, oder wie vom Bundesrat bevorzugt, gesetzliche Schranken für Sterbehilfe-Organisationen.
Die beiden in die Vernehmlassung geschickten Varianten zeigen, dass der Bundesrat in dieser ethisch kontroversen Frage geteilter Meinung ist. Einzig das Ziel ist das gleiche: Man sieht sich heute gezwungen, Missbräuche bei der Sterbehilfe und den zunehmenden Sterbetourismus zu unterbinden.
«Im Vordergrund steht die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen, gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass die Suizidhilfe nicht verkommerzialisiert wird», sagte Eveline Widmer-Schlumpf.
Bei der ersten, vom Bundesrat priorisierten Variante geht es denn auch um die Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten für Suizidhilfeorganisationen im Strafrecht.
So soll die suizidwillige Person ihren Willen frei äussern können und ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Dabei müssen die Suizidhelfer auch Alternativen wie etwa die Palliativpflege aufzeigen. Bei diesen Bestimmungen geht es dem Bundesrat darum, Affekthandlungen zu verhindern.
Dabei kommt auch den Ärzten eine wichtige Rolle zu: Es werden zwei unabhängige medizinische Gutachten gefordert. Damit soll belegt werden, dass der Suizidwillige urteilsfähig ist und an einer unheilbaren körperlichen Krankheit leidet, die in kurzer Zeit zum Tod führt – chronisch oder psychisch Kranke werden damit ausgeschlossen.
Auch das eingesetzte Medikament muss von einem Arzt verschrieben werden.
Weiter soll das gesamte Sterbeverfahren schriftlich lückenlos dokumentiert werden.
Die zweite Variante geht davon aus, «dass eine in einer Suizidhilfeorganisation tätige Person von vornherein nicht aus rein altruistischen Gründen handeln und eine ausreichend enge Beziehung zur suizidwilligen Person entwickeln kann».
Für Widmer-Schlumpf ist klar: «Der Nachteil eines Verbots ist, dass die Handlungen nicht ausgeschlossen werden können, sondern in die Illegalität verdrängt werden.»
Pro Jahr gibt es rund 400 Fälle von organisierter Sterbehilfe, davon 132 aus dem Ausland.
Corinne Buchser, swissinfo.ch
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