Volksrechte und Spitalfinanzierung an der Urne
Die 4,7 Millionen Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 9. Februar über zwei Vorlagen.
Es geht um die Ausweitung der Volksrechte und um die Finanzierung der Spitalkosten von Zusatz-Versicherten durch die Kantone.
Nach dem spannenden Abstimmungs-Wochenende vom letzten November, als die Asyl-Initiative mit dem knappsten Resultat aller Zeiten abgelehnt wurde, rechnet diesmal niemand mit grossen Emotionen.
Einzig die Vorlage zur Änderung der Volksrechte dürfte etwas Spannung bringen, sind doch einige Parteien auf Kantonsebene nicht gleicher Meinung wie ihre Mutterpartei.
Neue Volksrechte
Die Volksrechte sind die direktdemokratischen Instrumente der Schweiz, mit denen das Volk Einfluss auf Bundesverfassung und Gesetze nehmen kann. Zu den beiden bisherigen, der «eidgenössischen Volksinitiative» und dem Referendum, sollen nun zwei weitere Volksrechte kommen.
Mit der «allgemeinen Volksinitiative» sollen Änderungen in Form von Anregungen neu auch auf Gesetzesstufe gefordert werden können. Bisher war eine Initiative nur auf Stufe der Verfassung möglich, was diese mit viel «Ballast» beladen hatte.
Hauptkritik an der Vorlage: Damit eine allgemeine Volksinitiative zustande kommt, werden 100’000 Unterschriften benötigt – gleich viele wie für die eidgenössische Volksinitiative. Allerdings kann bei dieser der genaue Text vorgegeben werden.
Das zweite neue Volksrecht ist die «Erweiterung des fakultativen Staatsvertrags-Referendums». Staatsverträge sollen, wenn sie «wichtige rechtssetzende Bestimmungen» enthalten, oder wenn deren Umsetzung neue Bundesgesetze nötig macht, dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Widerstand von links und rechts
Gegen die Änderung der Volksrechte hat sich in den letzten Monaten Widerstand von allen Seiten formiert. Während die Linke dem Parlament Mutlosigkeit vorwirft und von einer unnützen Mini-Reform spricht, befürchtet die Rechte eine kompliziertere Demokratie.
Sowohl die Sozialdemokraten (SP) wie auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) sagen Nein zur Revision, wobei einige ihrer Kantonalparteien anderer Meinung sind.
Umgekehrt das Bild bei der Freisinnigdemokratischen Partei (FDP): Sie sagt Ja zur Vorlage, während 5 kantonale Sektionen dagegen sind. Einzig die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) steht ohne Einschränkung hinter der Revision.
Kantone müssen zahlen
Die zweite Vorlage, die «Anpassung der kantonalen Beiträge an Spitalbehandlungen», scheint weniger umstritten. Alle grossen Parteien und einstimmig alle Parlamentsmitglieder sind für den ausgehandelten Kompromiss.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) aus dem Jahre 1996 hatte die Kantone verpflichtet, sich an der Finanzierung von Spitalaufenthalten der Zusatzversicherten zu beteiligen. Doch diese zahlten während Jahren nicht.
1997 erhielten die Versicherungen vor dem eidgenössischen Versicherungsgericht Recht: Die Kantone müssen zahlen, so das Verdikt. Es folgte ein jahrelanger Streit.
Das Parlament erarbeitete in der Folge einen Kompromiss-Vorschlag: Die Kantone bezahlen einen Betrag von 500 Mio. Franken pro Jahr, jedoch erst ab 2002 und nicht gleich in vollem Unfang.
Weil die Krankenkasse Assura das Referendum dagegen ergriff, kommt die Vorlage nun am Sonntag vors Volk. Die Kantone würden sich ihrer vollen Verantwortung entziehen, so die Kritik.
Einzig einige kleine Parteien sind auch dieser Meinung. Den Vorschlag des Parlaments hingegen unterstützen sowohl der Dachverband der Krankenversicherer, die Santésuisse, wie auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
swissinfo berichtet am 9. Februar ab zirka 13 Uhr über beide Vorlagen mit Trends, Resultaten, Reaktionen und Analysen.
swissinfo, Christian Raaflaub
Die vom Parlament in der vergangenen Herbstsession 2002 verabschiedete «Beseitigung von Mängeln der Volksrechte» muss als Verfassungsänderung Volk und Ständen unterbreitet werden. Die Reform bringt als neue Instrumente die «allgemeine Volksinitiative», bei der das Parlament über den definitiven Text und über die Umsetzungsstufe (Verfassung oder Gesetz) entscheidet, und das fakultative Staatsvertrags-Referendum.
Die Vorlage «Kantonale Beiträge an Spitalbehandlungen» sieht vor, dass die Kantone ihren Pflichtanteil von 500 Mio. Franken an die Spitalbehandlung von Zusatzversicherten etappenweise und erst ab 2004 voll bezahlen müssen. Laut eines Gerichtsurteils von 1997 müssten diese sich nämlich an den Kosten beteiligen. Gegen dieses Gesetz hat die Krankenkasse Assura das Referendum ergriffen; sie verlangt eine sofortige, hundertprozentige Beteiligung.
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