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Vorwürfe gegen Zürcher Sozialhilfe nicht erhärtet

Die interne Kontrolle in den Sozialen Diensten der Stadt Zürich funktioniert. Zu diesem Schluss sind unabhängige Experten gekommen. Lediglich in 12 von mehreren hundert Dossiers entdeckten sie Mängel.

Die Experten hatten im Auftrag der Delegation für Sozialhilfe des Zürcher Stadtrates die Vorwürfe zu überprüfen, die zwei ehemalige Angestelle der Sozialen Dienste erhoben hatten.

Die inzwischen fristlos entlassenen Frauen hatten im Januar 2008 in verschiedenen Medien behauptet, 80 Prozent der Fälle würden mangelhaft geführt, 30 Prozent der Fälle könnten umgehend eingestellt werden. Auch bezeichneten sie den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) als eine Farce.

Mängel von formaler Natur

Die Nachprüfung der Dossiers hat ergeben, dass die Beanstandungen zum grössten Teil nur formaler Natur oder nicht berechtigt waren. Lediglich in 12 Fällen konnten finanzrelevante Mängel festgestellt werden, die jedoch praktisch alle korrigiert worden sind.

Laut den Experten beträgt der effektiv unwiederbringliche finanzielle Schaden 24’627 Franken, das seien 0,1 Prozent der total ausbezahlten Sozialhilfegelder.

Gegen die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen läuft eine Strafuntersuchung. Sie stehen unter Verdacht, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

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