
Wettbewerbskommission will Öffnung des schweizerischen Strommarktes notfalls erzwingen
Die Wettbewerbskommission will die Öffnung des Strommarktes notfalls erzwingen. Falls die Liberalisierung vor dem Volk scheitere, werde die Weko einschreiten, erklärte Weko-Präsident Roland von Büren (Bild) am Samstag (12.02.).
Die Wettbewerbskommission (Weko) will die Öffnung des Schweizer Strommarktes notfalls erzwingen. Falls das Parlament die Liberalisierung mit der Energieabgabe verknüpfe und diese vor dem Volk scheitere, werde die Weko einschreiten, erklärte Weko-Präsident Roland von Büren (Bild) am Samstag (12.02.) im Schweizer Radio DRS.
Es bestehe ein Druck auf das Parlament, bei der Öffnung des schweizerischen Elektrizitätsmarktes vorwärts zu machen, sagte von Büren. Falls die Energieabgabe bei einem Referendum vor dem Volk scheitere und deshalb die Marktöffnung in der nächsten Zeit ausbleibe, komme das Kartellrecht zur Anwendung.
Allerdings wäre eine solche Anordnung der Weko unschön, sagte von Büren. Die Kommission wäre aber zu einem solchen Schritt gezwungen. Er hoffe, dass der Nationalrat (grosse Kammer des Parlaments) das Elektrizitätsmarktgesetz im kommenden März berate und dafür sorge, dass auch die Kleinkonsumenten innerhalb angemessener Frist von den tieferen Strompreisen profitieren könnten.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im letzten November mit der Förderabgabe auf nicht erneuerbare Energien verknüpft. Damit soll die Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen (NAI) für Wasserkraftwerke gesichert werden, wofür die Abgabe bis höchstens zur Hälfte verwendet werden kann. Gegen die Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde wurde das Referendum angekündigt. Eine Abstimmung könnte frühestens im Herbst stattfinden.
SRI und Agenturen

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