Wieder Rüffel für den Bundesrat
In der Beruflichen Vorsorge ist die Regierung äusserst ungeschickt vorgegangen. Dieser Meinung war der Nationalrat in der BVG-Sondersession.
Er will in Zukunft mehr Transparenz in den Pensionskassen: Reserven, Renditen und Kosten sollen belegt werden.
Im letzten Juni war der Bundesrat vorgeprescht. Kurz vor der Sommerpause erklärte er, den Mindestzinssatz für Pensionskassengelder per 1. Oktober von 4 auf 3 Prozent senken zu wollen. Was er nicht erwartete: Es hagelte Kritik von allen Seiten. Die Höhe des Zinssatzes im Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) entwickelte sich in den Medien zum wochenlangen Sommertheater.
Nach dieser Protestwelle krebste die Regierung zurück: 3,25 Prozent per 1. Januar 2003, hiess es diesmal. Doch jetzt fühlte sich das Parlament übergangen, die SP verlangte eine Sondersession.
Keine roten Köpfe
Nach der Kleinen Kammer, der Vertretung der Kantone, hat am Donnerstag nun auch der Nationalrat den Mindestzinssatz im BVG besprochen.
Der Streit um die Pensionskassen wurde auf ein sachliches Niveau gebracht, die Kritikpunkte blieben: Die richtige Verzinsung der Guthaben, die Verdächtigung auf «Rentenklau», die fehlende Transparenz, die mangelnde Kontrolle der Versicherer und die Zukunft der 2. Säule.
Erneut wurde der Bundesrat, namentlich die beiden anwesenden Magistratinnen Ruth Metzler und Ruth Dreifuss, für ihren voreiligen Entscheid gemassregelt. Sie mussten die Kritik entgegennehmen, in der Bevölkerung für Verunsicherung gesorgt zu haben.
Willkürlicher «Basar-Entscheid»
Der Entscheid sei willkürlich und ohne genügend Daten erfolgt, sagte Roland Borer.»Für die SVP ist diese bundesrätliche Zinsfestlegung ein Entscheid, für den man den feuchten Finger in die Luft gehalten hat.»
Ähnlich sieht es die Ratslinke: «Der Bundesrat wollte eine Senkung von einem Prozent, er hat damit über Nacht und ohne Unterlagen über fünf Milliarden Franken entschieden» wetterte der Grüne Hugo Fasel.
«Vielleicht haben wir schlecht kommuniziert, aber ein Schnellschuss war es nicht», konterte Bundesrat Kaspar Villiger diese Vorwürfe. Man habe nur schneller reagiert, als damals bei der Swissair-Krise. Und nun werde die Regierung wieder gerüffelt. Aber: «Auch eine bessere Kommunikation hätte die Nachricht nicht verbessert.»
Die Sozialdemokratin Christine Goll betonte, der Bundesrat habe den Druckversuchen der Privatversicherungslobby nachgegeben. «Es geht um die bundesrätliche Absegnung des grössten Rentendiebstahls in der Geschichte der 2. Säule.»
Auch aus der Ratsmitte tönte es ähnlich. «Es darf doch nicht wahr sein, dass sich erspartes Geld von Tausenden von Beschäftigten durch falsche Geldanlagen plötzlich in Luft auflöst», sagte die Christdemokratin Rosmarie Zapfl.
Vertrauen wieder herstellen
Es gehe nun darum, bei Versicherten und Arbeitgebern wieder Vertrauen zu schaffen. Darum soll Transparenz im Versicherungswesen vorgeschrieben werden. «Es ist unsere Aufgabe, hier wieder Ruhe hineinzubringen», sagte die Freisinnige Christine Egerszegi.
Ein Punkt, der dazu beitragen könnte, sei eine optimale Transparenz. Daher solle der Ständerat als Zweitrat die neuen Transparenzregeln von der ordentlichen BVG-Revision abtrennen und möglichst bald in Kraft setzen.
Eine Mehrheit im Nationalrat war der Meinung, dass der Mindestzinssatz gesenkt werden muss. Voraussichtlich wird der zweite Vorschlag des Bundesrates angewendet: 3,25% ab 1. Januar 2003.
Die Festlegung des Mindest-Zinssatzes soll weiterhin beim Bundesrat bleiben. Er muss aber in Zukunft die BVG-Kommission, die parlamentarischen Kommissionen und die Sozialpartner vor dem Entscheid konsultieren, entschied die Grosse Kammer am Donnerstag Abend.
Reserven weg
Die Pensionskassen hatten während der guten Jahre Reserven angelegt. So behaupten sie zumindest. Denn bei vielen sind diese Reserven nicht mehr vorhanden. Mitte 2002 befanden sich 26 Prozent der autonomen Kassen in Unterdeckung, das heisst das benötigte Deckungskapital entsprach den Vorschriften nicht mehr. Nur gerade 30 Prozent verfügen noch über genügend Deckung und Reserven.
Dies belegen Zahlen aus dem Risiko Check up von AWP/Complementa, an dem 353 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen teilgenommen haben. Und eine von Bundesrätin Ruth Metzler eingesetzte Expertenkommission kommt zum Schluss, dass die Pensionskassenprämien um 20 Prozent erhöht werden müssen, falls das heute politisch versprochene Rentenniveau eingehalten werden solle.
«Mindest-Zinssatz»
Wie viel Gewinnanteile haben die Privatversicherungen in den guten Jahren an ihre obligatorisch Versicherten weitergegeben? Diese Frage stand im Vorfeld der Sondersession zur Debatte. Denn der viel diskutierte Mindestzinssatz meint eben genau dies: er ist als Mindest-Ansatz gedacht, den die Versicherungen auch übertreffen durften.
Welcher Versicherte erhält nicht gerne mal ein halbes Prozent mehr Ertrag? Doch nur einige wenige Vorsorgekassen haben dies auch ausgeschüttet. Das Stichwort «Rentenklau» machte daher schon bald die Runde.
Mangelnde Aufsicht
Kritik hatte es hauptsächlich am betroffenen Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) im Departement von Ruth Metzler gehagelt. Dieses habe die Aufsicht über die Versicherungen ungenügend geführt.
Die Expertenkommission hat «Mängel sowohl in den gesetzlichen Grundlagen als auch in der Aufsichtspraxis festgestellt, welche die Qualität der Versicherungsaufsicht beeinträchtigen». Im Klartext: Das Bundesamt hat die Kassen an der langen Leine gehalten.
Dessen Aufsichtstätigkeit soll nun überprüft werden. Eine entsprechende Motion der Sozialdemokratischen Fraktion wurde vom Nationalrat gutgeheissen.
swissinfo, Christian Raaflaub
1. Säule: Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV)
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
3. Säule: Eigene (freiwillige) Vorsorge
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