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Schwerverkehrsabgabe darf erhöht werden

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhöhung der LSVA 2008 gutgeheissen. Letzteres hatte im Oktober 2009 dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag recht gegeben.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) trat am 1. Januar 2001 anstelle der pauschalen Schwerverkehrsabgabe in Kraft. Sie wird flächendeckend auf dem ganzen Strassennetz erhoben und gilt für Schweizer und ausländische Fahrzeughalter gleichermassen.

Per ersten Januar 2008 beschloss der Bundesrat eine Erhöhung der LSVA. Dagegen reichten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache ein. Drei dieser Einsprachen wurden von der Oberzolldirektion abgewiesen, die übrigen Verfahren sistiert.

Die abgewiesenen Einsprachen waren darauf an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden, welches die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen hatte.

Die Eidgenössische Zollverwaltung zog diesen Entscheid vors Bundesgericht weiter. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die LSVA erhöht werden darf.

Die ASTAg spricht in einer Medienmitteilung von einem «politisch gefärbten» Entscheid, bei dem es vor allem um finanzpolitische Motive gehe. Die Transportpreise müssten erhöht werden, was letztlich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehe.

swissinfo.ch und Agenturen

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