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Vorerst keine neuen Street-View-Bilder im Netz

Google darf weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz unternehmen, die Bilder aber nicht ins Internet stellen. Darauf haben sich Google und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür geeinigt.

«Mit dieser Vereinbarung werden die von uns mit den vorsorglichen Massnahmen beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht», so Thür.

Diese werden damit beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen. Das Hauptverfahren ist jedoch von der Vereinbarung nicht tangiert und weiter hängig.

Google erklärt sich in der am Freitag von den Parteien veröffentlichten Vereinbarung bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommenen Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.

Google verpflichtet sich auch, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigen Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.

Google darf aber weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz unternehmen: Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Die Bilder werden auch nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.

Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.

Google verpflichtet sich zudem, ein rechtskräftiges schweizerisches Gerichtsurteil zu akzeptieren und es auch auf die bereits im Ausland befindlichen Bilder aus der Schweiz anzuwenden.

swissinfo.ch und Agenturen

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