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Solothurner Gericht kritisiert Regierung wegen Swisslos-Sportfonds

Keystone-SDA

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat den Regierungsrat wegen seines Entscheides über einen Beitrag von 20'000 Franken aus dem Swisslos-Sportfonds an den Verein Skydive Grenchen gerügt. Die Verwaltungsrichter hoben den Entscheid des Regierungsrats auf.

(Keystone-SDA) Damit setzte sich der Verein mit seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht durch. Skydive hatte beim Regierungsrat im Januar 2025 einen Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds an die Anschaffung des Absetzflugzeugs für Fallschirmspringer beantragt. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Die Anschaffungskosten für das Flugzeug betragen 2,25 Millionen Franken. Der Verein hatte im Gesuch verlangt, dass das Flugzeug als «Sportanlage» und nicht als reines «Sportmaterial» eingestuft wird. Dies hätte zu einem höheren Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds geführt – bis zu 40 Prozent des Anschaffungspreises. Im Jahr 2012 hatte die Regierung über ein anderes Gesuch des Vereins noch so entschieden.

Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Regierungsrat sein Ermessen missbraucht habe. Dieser habe weder den Beschluss begründet noch eine Rechtsmittelbelehrung erteilt. Es liege kein überwiegender politischer Charakter vor, sodass die Entscheidung nicht von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen sei.

Das Verwaltungsgericht hob den Entscheid des Regierungsrats vom Juni auf. Der Regierungsrat muss über die Bücher, einen neuen Entscheid fällen und diesen dann begründen. (Urteil VWBES.2025.234 vom 17.12.2025)

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