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Spital Wetzikon ZH muss in Nachlassstundung gehen

(Keystone-SDA) Für die finanzielle Schieflage des Spitals Wetzikon haben die Verantwortlichen bisher keine Lösung gefunden. Wie die Aktionärsgemeinden am Donnerstag mitteilten, geht das Spital deshalb in Nachlassstundung.

Das Gesuch des Spitals um Nachlassstundung sei vom Gericht bewilligt worden. Diese Entwicklung sei zu befürchten gewesen, allerdings sei es sehr bedauerlich, dass keine andere Lösung gefunden worden sei.

Die Aktionärsgemeinden betonen in ihrer Mitteilung, dass der Rettungsdienst Regio 144 sichergestellt sei.

Eine Nachlassstundung bedeutet, dass ein Unternehmen für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden kann. Während dieser Zeit kann das Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.

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