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St. Galler Regierung gegen Tempo-30-Kompromiss

Keystone-SDA

Mit zeitlich begrenzten Tempo-30-Intervallen könnte im Kanton St. Gallen das faktische Verbot von Geschwindigkeitsreduktionen auf verkehrsintensiven Strassen aufgeweicht werden. Dies wird in einer Motion verlangt. Die Regierung lehnt den Kompromissvorschlag ab.

(Keystone-SDA) Im neuen Strassengesetz hat die Mehrheit des Kantonsrats ein faktisches Verbot von neuen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse durchgesetzt. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Drei Kantonsräte aus drei verschiedenen Fraktionen haben im Juni 2026 in einer Motion eine Art Kompromiss zum Verbot vorgeschlagen. Je nach Situation soll in den Gemeinden eine dynamische Signalisation der Fahrgeschwindigkeit möglich werden, forderten Bernhard Hauser (GLP), Robert Raths (FDP) und Mathias Müller (Mitte). Die Regierung solle dafür das Gesetz ändern.

Erfahrungen mit dynamischen Geschwindigkeitsvorgaben gebe es sowohl in der Schweiz als auch im nahen Ausland. Abweichungen von der maximalen Höchstgeschwindigkeit sollen auch im Kanton St. Gallen ausnahmsweise möglich werden.

Tempo 30 auf dem Schulweg

Gedacht wird an «Zeiten mit einem hohen Aufkommen von Langsamverkehr». Das Beispiel ist der Schulweg zu der Zeit, in der viele Kinder unterwegs sind. Jeweils vor Schulbeginn oder nach Schulschluss könnte dann auf einzelnen Strassenabschnitten Tempo 30 statt Tempo 50 gelten.

Im Vorstoss wird weiter verlangt, dass solche Lösungen einfacher und schneller genehmigt werden können, als beim aufwendigen Verfahren, das es für Tempo 30 braucht.

Die Motion steht auf dem Programm der Mitte September beginnenden Herbstsession des Kantonsrats. Die Regierung lehnt sie ab und führt formale Gründe gegen die verlangten einfacheren Verfahren an: Eine Abweichung von nationalen gesetzlichen Vorgaben «in generell abstrakter Weise durch ein kantonales Gesetz» sei rechtlich nicht zulässig.

Diametral entgegen dem Strassengesetz

Der Bund sehe zwar zeitlich begrenzte Herabsetzungen von Höchstgeschwindigkeiten vor. Dafür müssten aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehöre, dass eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar sein muss und nicht anders zu beheben wäre. Ein weiterer Grund: Wenn damit eine übermässige Umweltbelastung vermieden werden kann.

Für Abweichungen von der Höchstgeschwindigkeit brauche es ein Gutachten, in dem abgeklärt werde, ob die Massnahme «nötig, zweck- und verhältnismässig» sei oder ob andere, weniger eingreifende Massnahmen vorzuziehen seien. Von diesen Vorgaben könne nicht abgewichen werden.

Das Anliegen des Vorstosses stehe zudem den vom Kantonsrat beschlossenen Anpassungen im Strassengesetz «diametral entgegen», hält die Regierung fest.

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