St. Galler Regierung lehnt Entschuldigung für Medikamententests ab
Die St. Galler Regierung sieht aufgrund von Medikamentenversuchen in kantonalen Kliniken zwischen 1950 und 1980 keinen Grund für eine öffentliche Entschuldigung. Im Gegensatz zum Kanton Thurgau, der Entschädigungen auszahlt, stuft sie die damaligen Tests in den St. Galler Kliniken als vergleichsweise geringfügig ein.
(Keystone-SDA) Die Regierung bedauert, dass in psychiatrischen Kliniken des Kantons Leid verursacht wurde. Das schreibt der Kanton St. Gallen in der Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrat. Die Abgabe noch nicht zugelassener Medikamente an Patientinnen und Patienten, die dafür keine Einwilligung gaben, sei «gemäss damaligen Gepflogenheiten» geschehen.
Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf zwei Untersuchungen zu diesem Thema, die 2022 veröffentlicht wurden. Sie streicht gleichzeitig hervor, dass in einem damaligen Gutachten festgehalten wurde, dass den experimentellen Medikamentenversuchen in den psychiatrischen Kliniken des Kantons St. Gallen «eine vergleichsweise geringe Bedeutung zukommt». Insbesondere lasse sich bezüglich Grössenordnung und Auswirkung keine Analogie zum «Testfall Münsterlingen» erkennen.
Thurgau entschädigt bisher 53 Opfer
Anders zeigt sich die Situation im Thurgau. Im Jahr 2021 legte eine vom Kanton in Auftrag gegebene wissenschaftliche Aufarbeitung eine enorme Anzahl an Tests mit Psychopharmaka an teils ahnungslosen Patienten in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen zwischen 1946 und 1980 offen. Gemäss den verantwortlichen Historikerinnen und Historikern der Universität Zürich dürften mehr als 3000 Personen betroffen gewesen sein.
Dafür verantwortlich war der Psychiater Roland Kuhn, der in Münsterlingen für Pharmaunternehmen nicht zugelassene Substanzen an teils ahnungslosen Patienten testete. Er gilt gleichzeitig als Entdecker des ersten Antidepressivums.
Später geriet Kuhns Arbeit in die Kritik. Der Thurgau nahm schliesslich mit Entschädigungszahlungen an Opfer von Medikamententests eine schweizweite Pionierrolle ein. Den Anstoss gab eine Motion von SP und Grünen im Kantonsparlament.
Seit Anfang 2025 hat der Thurgau bisher 53 Opfern von Medikamententests eine Entschädigung von je 25’000 Franken zugesprochen, wie eine Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ergab. Damit flossen aktuell 1,33 Millionen Franken an Personen, denen in jener Zeit aktenkundig Testpräparate verabreicht wurden.
Der Basler Pharmakonzern Novartis beteiligt sich als Nachfolger der damaligen Firmen durch eine Vereinbarung mit dem Thurgau mit bis zu 4 Millionen Franken an den Solidaritätsbeiträgen. Die Pharmaindustrie trägt aus heutiger Sicht des Kantons eine gewisse moralische Mitverantwortung.
Anlaufstelle für Opfer blieb ungenutzt
Die Untersuchungsergebnisse des Jahres 2022 im Kanton St. Gallen ergaben gemäss damaliger Mitteilung der Regierung, dass in den beiden psychiatrischen Kliniken des Kantons – in Wil und Pfäfers – keine systematischen Abgaben von Prüfsubstanzen zu wissenschaftlichen Zwecken stattfanden. Es wurden jedoch ebenfalls noch nicht zugelassene Substanzen «im Sinne von Heil- und Therapieversuchen» verabreicht.
Gestützt auf die damaligen Gutachten gab die St. Galler Regierung im Sommer 2022 den Aufbau einer Anlaufstelle für Betroffene in Auftrag. Sie blieb jedoch ungenutzt.
In der Beantwortung der aktuellen Interpellation «Ungenügende Aufarbeitung von erfolgten Medikamentenversuchen in den St. Galler Psychiatrien» schreibt die Regierung nun, es hätten sich keine Betroffenen mit entsprechendem Beratungsbedarf bei der Anlaufstelle gemeldet. «Deshalb stellte die Regierung die Finanzierung der Anlaufstelle Ende des Jahres 2023 wieder ein.» Sie sehe keinen Grund, diese Einschätzung zu revidieren.